Ausland

Ausnahmezustand in Türkei soll im Juli enden

Die Türkei lässt einer Zeitung zufolge den seit dem Putsch-Versuch vor rund zwei Jahren geltenden Ausnahmezustand auslaufen. Darauf hätten sich Präsident Recep Tayyip Erdogan und sein politischer Verbündeter Devlet Bahceli von der MHP geeinigt, berichtete die regierungsnahe Zeitung „Sabah“ heute ohne Angaben von Quellen.

Der Ausnahmezustand war nach dem gescheiterten Putsch im Juli 2016 verhängt worden und wurde seitdem alle drei Monate verlängert. Gegenwärtig würde er im Juli auslaufen. Erdogan hatte angekündigt, den Ausnahmezustand aufzuheben, sollte er - wie geschehen - die Wahl am 24. Juni gewinnen.

Der Ausnahmezustand erlaubt es der Regierung, das Parlament zu umgehen und gewisse Rechte aussetzen. Die Maßnahmen wurden mit der Notwendigkeit, Bedrohungen der nationalen Sicherheit abzuwehren, begründet. Kritiker werfen Erdogan vor, damit gegen politische Gegner vorzugehen.

EU-Innenkommissar warnt vor „Festung Europa“

EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos hat kurz vor dem EU-Gipfel davor gewarnt, Europa zur „Festung“ zu machen. Die Europäische Union brauche eine europäische Lösung. „Schaffen wir das nicht, droht ein Rückfall“, sagte der EU-Kommissar der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).

Trotz eines deutlich besseren Schutzes der EU-Außengrenzen gegen illegale Migranten dürfe „Europa keine Festung“ werden. Ein solcher Schritt würde die Gemeinschaft „isolieren“, warnte der Grieche.

Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union kommen heute und morgen in Brüssel zu einem EU-Gipfel zusammen. Themen sind unter anderem Migration und die Euro-Zone.

Avramopoulos verteidigt Merkels Entscheidung

Avramopoulos verteidigte die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel gegen Kritik an der Öffnung der Grenzen 2015. Die deutsche Regierungschefin habe „genau das gemacht, was wir brauchen: Sie hat Solidarität gezeigt, sie hat entsprechend unseren Vereinbarungen über Humanität und Menschenwürde reagiert - und viele Bundesbürger, die den Ankommenden geholfen haben, auch.“

Der EU-Kommissar warb ferner für Aufnahmezentren in Drittstaaten. „Es geht hier nicht um Gefängnisse wie Guantanamo“, sagte er unter Anspielung auf das US-Gefangenenlager auf Kuba. Die geplanten Einrichtungen sollten es möglich machen, auf hoher See Gerettete zunächst zu versorgen, zu registrieren und dann die Schutzbedürftigen „direkt nach Europa“ zu bringen. Die Zentren sollten „mit einem hohen Standard an Humanität und Menschenrechten“ realisiert werden.

Tsipras will Deutschland helfen

Griechenland will unterdessen Merkel im Asylstreit unterstützen. Ministerpräsident Alexis Tsipras sagte der „Financial Times“, er sei offen für eine Sondervereinbarung mit Merkel. Dabei gehe um die Eindämmung des Problems, dass Flüchtlinge an den südlichen EU-Grenzen ankämen und sich dann weiter auf den Weg nach Deutschland machten. Griechenland werde solche Flüchtlinge zurücknehmen, wenn dies dabei helfe, Schleppern zu zeigen, dass Europa gegen illegale Einwanderung vorgehe.

Man müsse im Gefüge internationaler Regeln einen Weg zur Lastenverteilung finden, um von der ungerechten Lage für die Länder mit EU-Außengrenzen und auch für Deutschland wegzukommen, sagte Tsipras. „Es ist nicht fair, dass diese Menschen nach Deutschland gehen, wenn wir meinen, dass es ein europäisches Problem ist.“ Für Griechenland selbst werde eine solche Rücknahme keine gravierenden Folgen haben, sagte der Regierungschef. Schließlich gehe es hier lediglich um 50 bis 100 Menschen pro Monat.

Nach Dramen um Rettungsschiffe: UNO verlangt Lösung

Nach den jüngsten Dramen um die tagelang im Mittelmeer dümpelnden Rettungsschiffe mit Flüchtlingen an Bord haben die Vereinten Nationen die Europäische Union scharf kritisiert. Weil die EU politisch gelähmt sei, müssten Unschuldige leiden, monierten das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) und die Internationale Organisation für Migration (IOM) gestern Abend.

Sie verlangten vor dem kommenden EU-Gipfel in Brüssel, dass die EU-Staaten schnellstens eine gemeinsame Lösung für die ganze Region finden, um weiteres unnötiges Sterben auf See zu verhindern.

„Lifeline“ in Malta angelegt

Das Rettungsschiff „Lifeline“ mit 230 Flüchtlingen an Bord durfte nach tagelanger Blockade gestern einen Hafen auf Malta anlaufen. Zuvor hatte das Schiff „Aquarius“ mit mehr als 600 Flüchtlingen an Bord nach tagelanger Irrfahrt schließlich in Spanien angelegt.

„In den vergangenen zehn Tagen konnten Schiffe mit Flüchtlingen im Mittelmeer wegen der politischen Lähmung in Europa nicht anlegen“, kritisierte Flüchtlingshochkommissar Filippo Grandi. „Es ist unabdingbar, dass die EU-Mitgliedsländer das Recht auf Asyl aufrechterhalten. Rettung zu verweigern oder die Verantwortung für Asyl auf andere abzuwälzen ist völlig inakzeptabel.“

„In der EU oder möglicherweise anderswo“

Die EU müsse dafür sorgen, dass auf See gerettete Menschen an Land gehen könnten, „in der EU oder möglicherweise anderswo“, hieß es in der Stellungnahme. Das könnte darauf hindeuten, dass die UNO-Organisationen möglicherweise auch Auffangeinrichtungen außerhalb der EU mittragen würden.

Es müssten mehr Aufnahmeplätze für schutzbedürftige Menschen geschaffen werden, so die Forderung. IOM-Generaldirektor William Lacy Swing erinnerte daran, dass in diesem Jahr im Mittelmeer schon fast 1.000 Menschen ertrunken seien.

22 Jahren Haft für Anschlag auf US-Konsulat in Bengasi

Einer der Hauptverdächtigen der tödlichen Attacke auf das US-Konsulat im libyschen Bengasi vor fast sechs Jahren ist in den USA zu 22 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Richter in Washington befand den Libyer Ahmed Abu Chattala gestern unter anderem der Terror-Unterstützung für schuldig.

Bei dem Angriff am 11. September 2012 waren der Botschafter Chris Stevens, einer seiner Mitarbeiter und zwei US-Sicherheitskräfte getötet worden.

Der 47-jährige Chattala, der im Juni 2014 in Libyen festgenommen wurde, hätte theoretisch für die Vorwürfe zu insgesamt 60 Jahren Gefängnis verurteilt werden können. Den US-Sicherheitsbehörden gelang es während des Verfahrens allerdings nicht, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass der Angeklagte der Drahtzieher des Anschlags war.

Vorwürfe gegen Obama

Wegen des Angriffs von Bengasi hatten die Republikaner dem damaligen US-Präsidenten Barack Obama immer wieder Versagen vorgeworfen, weil das Außenministerium im Vorfeld Hinweise auf Sicherheitslücken in Bengasi und die Bedrohung durch Extremisten ignoriert haben soll.

Außerdem beschuldigten sie Obama, den extremistischen Hintergrund der Attacke zunächst verheimlicht zu haben. Später richtete Donald Trump die Vorwürfe auch an Hillary Clinton, Obamas mehrjährige Außenministerin und Trumps unterlegene Gegnerin im Präsidentschaftswahlkampf.

CSU will laut Seehofer Regierung nicht gefährden

Der deutsche Innenminister Horst Seehofer hat die Position der CSU im scharfen Asylstreit mit der CDU bekräftigt - aber zugleich Einigungsbereitschaft signalisiert. „Wir werden das vernünftig unter Aufrechterhaltung der beiderseitigen Glaubwürdigkeit zu lösen versuchen“, sagte der CSU-Chef in der ARD-Sendung „Maischberger“, die gestern Abend ausgestrahlt wurde. „Ich kann es ihnen heute nicht garantieren, aber der feste Wille ist da.“

„Sehr zuversichtlich, dass wir das auflösen“

Seehofer sagte mit Blick auf den Asylstreit und Beratungen der Parteien am Sonntag: „Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir das auflösen.“ Er wies zugleich Vorwürfe einer drastischen Eskalation zurück. „Ich kenne bei mir in der Partei niemand, der die Regierung gefährden will in Berlin, der die Fraktionsgemeinschaft auflösen möchte mit der CDU oder der gar die Kanzlerin stürzen möchte.“ Das Anliegen seiner Partei sei, der Bevölkerung in der Migrationspolitik sagen zu können: „Wir haben diese Sache jetzt im Griff.“

Es stünden nun zwei wichtige Tage beim EU-Gipfel an, sagte Seehofer. Wenn eine europäische Lösung gelinge, was er sich wünsche und was er Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wünsche, dann sei die Frage eines nationalen Alleingangs erledigt. Seehofer will anordnen, dass in einem anderen EU-Land registrierte Asylbewerber an der deutschen Grenze abgewiesen werden. Merkel lehnt das ohne Abstimmung mit den EU-Partnern ab. Sie will beim heute beginnenden EU-Gipfel eine europäische Lösung mit bilateralen Rücknahmevereinbarungen erreichen.

„Überzeugung wichtiger als Amt“

Seehofer sagte zugleich, es gebe Situationen in der Politik, wo man eine Überzeugung habe - „dann ist die Überzeugung wichtiger als das Amt“. Er äußerte erneut Kritik an der Drohung von Kanzlerin Merkel, notfalls ihre im Grundgesetz verankerte Richtlinienkompetenz einzusetzen. Er habe die Richtlinienkompetenz in die Debatte nicht eingeführt, sagte Seehofer. Merkel habe das ihm gegenüber nicht erwähnt, er habe das aus der Presse erfahren. „Das ist emotional ein schwieriger Moment.“

Prozessauftakt gegen Journalisten Deniz Yücel in Türkei

Gut vier Monate nach der Freilassung von Deniz Yücel aus türkischer Untersuchungshaft beginnt heute in Istanbul der Prozess gegen den „Welt“-Journalisten. Yücel war nach seiner Haftentlassung im Februar ausgereist und wird an der Verhandlung nicht teilnehmen, wie Yücels Anwalt Veysel Ok der dpa bestätigte.

Bis zu 18 Jahre Haft möglich

Die Staatsanwaltschaft wirft Yücel Terrorpropaganda und Volksverhetzung vor. Nach Angaben von Ok könnte der Journalist zu bis zu 18 Jahren Haft verurteilt werden. Yücel war ein Jahr lang inhaftiert gewesen. Der Fall hatte zu einer schweren Krise zwischen Deutschland und der Türkei geführt.

Vor Prozessbeginn sagte Ok: „Wenn die Richter sich an die Gesetze und an die Verfassung halten, muss Deniz in der ersten Sitzung freigesprochen werden.“ Der Anwalt sprach von einem „politischen Prozess“ und kritisierte, Yücel sei illegal für seine Arbeit als Journalist inhaftiert worden.

Die Staatsanwaltschaft hatte erst am Tag von Yücels Haftentlassung am 16. Februar eine Anklageschrift vorgelegt, die nur drei Seiten umfasst und sich vor allem auf die Artikel des damaligen Türkei-Korrespondenten der „Welt“ stützt. Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte Yücel einen Terroristen und einen deutschen Agenten genannt.

Trump - Putin: Helsinki könnte Gipfelort werden

US-Präsident Donald Trump hat die finnische Hauptstadt Helsinki als möglichen Ort seines gestern vereinbarten Gipfeltreffens mit Kreml-Chef Wladimir Putin genannt. Der Gipfel könnte nach dem NATO-Gipfel und möglicherweise in Helsinki stattfinden, sagte Trump gegenüber Journalisten in Washington.

Moskau und Washington hatten nach Gesprächen von Trumps Sicherheitsberater John Bolton im Kreml mitgeteilt, dass Ort und Datum für ein Gipfeltreffen vereinbart worden sei. Bekanntgegeben werden diese heute.

Mehr dazu in Wien nicht mehr im Gespräch

Conte in Washington

Unterdessen wurde bekannt, dass Trump den neuen italienischen Regierungschef Giuseppe Conte am 30. Juli in Washington empfängt. „Italien ist ein wichtiger NATO-Verbündeter, ein führender Partner in Afghanistan und im Irak und entscheidend für Stabilität in der Mittelmeerregion“, erklärte das Weiße Haus.

Vor kurzem hatte Trump in einem Interview des US-Fernsehsenders Fox News gesagt, Conte sei „großartig“. Er lobte besonders, dass Conte „sehr stark hinsichtlich der Einwanderung“ sei, also einen rigorosen Kurs gegen Migranten verfolgt.

Ratsvorsitz: Großes Sesselrücken im EU-Ei

Das neue EU-Ratsgebäude

ORF.at/Peter Prantner

Es ist ähnlich wie im Straßenverkehr: Ohne Regeln, insbesondere dazu, wer Vorrang hat, geht auch im Verhältnis der Staaten untereinander nichts. So führte ein Streit darüber, welche Botschafterkutsche Vorrang hat, 1661 in London beinahe zu einem Krieg zwischen Frankreich und Spanien. Auch innerhalb der EU ist die Reihenfolge fix geregelt - bis hin zur Sitzordnung.

Ab 1. Juli sitzt Österreich dann im „Ei“, dem neuen Gebäude des EU-Rats, ganz vorne - die frühere Außenministerin und EU-Kommissarin Benita Ferrero-Waldner und der Spitzendiplomat Emil Brix erklären, was das bedeutet.

Mehr dazu im Vollformat von news.ORF.at

Inland

„Beraten statt strafen“ passierte Verfassungsausschuss

Im Verfassungsausschuss des Nationalrats ist gestern ein umfangreiches Gesetzespaket verabschiedet worden, das unter anderem den Grundsatz „beraten statt strafen“ im Verwaltungsstrafgesetz verankern soll. Wer nur in geringfügigem Maß gegen gesetzliche oder behördliche Auflagen verstößt, könnte damit in Hinkunft mit einem blauen Auge davonkommen.

Abmahnungen und Belehrungen ab 2019

Ab dem Jahr 2019 sollen bei weniger gravierenden Übertretungen Abmahnungen und Belehrungen Vorrang haben. Damit müssten etwa Betriebe in Zukunft bei geringfügigen Verwaltungsübertretungen erst im Wiederholungsfall Strafe zahlen.

Allerdings sind die Bestimmungen sehr eng gefasst, so dürfen durch den Rechtsverstoß weder Personen noch Sachgüter je gefährdet gewesen sein. Auch bei vorsätzlichem Verhalten oder wiederholten gleichartigen Übertretungen ist ein Strafverzicht ausgeschlossen. Zudem ist der rechtskonforme Zustand innerhalb einer von der Behörde gesetzten Frist herzustellen.

Effizientere und transparentere Verwaltungsstrafverfahren

Der neue Beratungsparagraf ist Teil eines von der Regierung vorgelegten umfangreichen Gesetzespakets, das mit den Stimmen der Koalitionsparteien ÖVP und FPÖ beschlossen wurde, wie die Parlamentskorrespondenz berichtete. Es zielt auf effizientere und transparentere Verwaltungsstrafverfahren ab. So werden etwa die Befugnisse von Sicherheitsorganen genauer definiert und die Beschuldigtenrechte im Einklang mit neuen EU-Vorgaben ausgeweitet. Außerdem ist eine Vereinheitlichung der Strafkataloge vorgesehen.

Nicht mehr Teil der nunmehrigen Initiative ist die Möglichkeit, Ersatzfreiheitsstrafen auch im Verwaltungsstrafrecht durch gemeinnützige Arbeit abzudienen („schwitzen statt sitzen“). Darüber werden laut ÖVP-Justizminister Josef Moser derzeit noch Gespräche mit den Ländern geführt. Er wolle an diesem Vorhaben grundsätzlich aber festhalten.

Scharfe Kritik von SPÖ

Scharfe Kritik am neuen Beratungsparagrafen kam erneut von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Er befürchtet, dass durch zu große Nachsicht die Bevölkerung zum Handkuss kommen wird, und sprach in diesem Zusammenhang neuerlich von einem „Toleranzexzess“. Die Unternehmen könnten aufatmen, meinte er, das gehe aber „zulasten der Menschen draußen“.

Außerdem sieht Jarolim die Durchsetzung von Ordnungsbestimmungen wie der Wegräumpflicht von Hundekot und des Alkoholverbots am Praterstern gefährdet. Moser versuchte diese Kritik zu entkräften: Rücksichtslosigkeit werde mit dem Gesetz keinesfalls gefördert. Nur bei geringer Intensität der Beeinträchtigung und einer geringen Schuld hätten Abmahnungen Vorrang vor Strafen.

Um eine Fehlinterpretation des Gesetzes zu vermeiden, fassten die Abgeordneten mit ÖVP-FPÖ-NEOS-Mehrheit auch eine Ausschussfeststellung. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Beratung das Ziel hat, das rechtswidrige Verhalten binnen einer bestimmten Frist abzustellen und die Einstellung eines Verwaltungsstrafverfahrens nicht möglich ist, wenn der Beschuldigte in der strafbaren Handlung verharrt.

Kickl: Werden zurückgewiesene Menschen nicht nehmen

Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) hat gestern zur möglichen Zurückweisung von Flüchtlingen an der deutschen Grenze Stellung genommen. „Wenn Deutschland glaubt, dass man entgegen internationalem Recht dann einfach Personen nach Österreich zurückbringen kann, dann werden wir den Deutschen erklären, dass wir ihnen diese Personen nicht abnehmen“, so Kickl im Interview mit dem Fernsehsender Puls 4.

Kickl sagte, sollte der deutsche Innenminister Horst Seehofer (CSU) der Meinung sein, dass ein anderes Land für ein Dublin-Verfahren zuständig wäre, etwa Slowenien oder Kroatien, und sich „quasi das Konsultationsverfahren mit Slowenien und Kroatien sparen und die Leute nach Österreich bringen“ wolle, „dann werden wir ihm sagen: Wenn sie schon in Deutschland sind, dann werden sie in Deutschland bleiben. Denn für uns gibt es keinen Grund, diese Personen zurückzunehmen.“

Im innerdeutschen Asylstreit zwischen Seehofer und Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht sich Kickl dennoch nicht auf der Linie der CDU-Chefin. Der gemeinsame Ansatz müsse das Signal sein, „dass mit dem Durchwinken ein Ende sein muss. Wir müssen das Problem dorthin bringen, wo es in Wahrheit entsteht, und das ist die Außengrenze der Europäischen Union.“

Sport

Fußball-WM: Brasilien zieht ins Achtelfinale ein

Rekordweltmeister Brasilien und die Schweiz haben gestern bei der Fußball-WM ohne große Anstrengung die Tickets für das Achtelfinale gelöst. Die „Selecao“ setzte sich gegen Serbien sicher mit 2:0 durch und holte sich damit auch den Gruppensieg. Die Schweiz kam zwar nicht über ein Remis gegen Schlusslicht Costa Rica hinaus, zog aber auch so ungefährdet in die K.-o.-Runde ein. Für Brasilien geht es nun gegen Mexiko weiter, die Eidgenossen bekommen es mit Schweden zu tun.

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Fußball-WM: Schweden holt noch Gruppensieg

Schweden und Mexiko haben den Sprung ins Achtelfinale bei der Fußball-WM in Russland geschafft. Die Skandinavier holten sich mit einem klaren Sieg gestern in Jekaterinburg gegen die Mittelamerikaner sogar noch den Gruppensieg in Pool F.

Mexiko profitierte vom historischen Ausrutscher von Weltmeister Deutschland im Parallelspiel gegen Südkorea und durfte sich nach dem Schlusspfiff ebenso freuen.

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Wirtschaft

Strafzölle: Größter US-Containerhafen erwartet Einbußen

Die von US-Präsident Donald Trump geplanten Sonderzölle für Einfuhren aus China könnten dem größten US-amerikanischen Containerhafen Los Angeles deutliche Geschäftsrückgänge einbrocken. Beim Warenumschlag sei ein Minus von bis zu 15 Prozent zu erwarten, sagte Hafen-Chef Gene Seroka gesterb der Nachrichtenagentur Reuters. Schon in den vergangenen beiden Monaten sei die Einfuhr von Waren aus der Volksrepublik geschrumpft: im April um 3,8 Prozent und im Mai um 8,7 Prozent.

Los Angeles ist der größte Containerhafen der USA. Offiziellen Daten zufolge wurden dort 2017 Waren im Wert von 284 Milliarden Dollar (245 Milliarden Euro) umgeschlagen, davon 145 Milliarden im direkten Handel mit China. In Kalifornien stehen Seroka zufolge eine Million Arbeitsplätze im Zusammenhang mit dem Hafen.

Inmitten der Unsicherheit über die US-Handelspolitik unter Trump sind die Raten des Shanghai-Container-Frachtindex (SCFI) für Transporte an die US-Westküste seit Mai um knapp 20 Prozent gesunken. „Der Rückgang ist besorgniserregend“, sagte Seroka.

1.284 Verstöße gegen Registrierkassenpflicht 2017

Im vergangenen Jahr hat die Finanz 1.284 Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht verzeichnet, 359 davon gegen die Manipulationssicherheit der Registrierkassen, geht aus einer parlamentarischen Anfragenbeantwortung durch Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) hervor. Die Anfrage kam vom Budget- und Finanzsprecher der Liste Pilz, Klubobmann Bruno Rossmann.

Bei 2.327 Unternehmen wurden im Jahr 2017 Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt. Während im Jahr 2016 noch kaum abgestraft wurde - in Summe nur 38 Mal -, stieg die Anzahl der Strafen im Jahr 2017 auf 196 (Kassa) und 106 (Beleg).

Die Registrierkassenpflicht gilt seit Mai 2016. Seit April 2017 müssen die Kassen zudem manipulationssicher und beim Finanzamt online angemeldet sein.

Hohe Strafe bis jetzt selten

Hohen Strafen waren bis jetzt aber selten: Fünf der 196 Firmen, die gegen die Registrierkassenpflicht verstoßen haben und Strafen zahlen mussten, mussten mehr als 2.500 Euro berappen. Die meisten Unternehmen, und zwar 83, bezahlten 500 Euro. Bei Verstößen gegen die Belegerteilungspflicht bezahlte kein Betrieb mehr als 2.500 Euro Strafe, zwei genau 2.500 Euro. Die Mehrheit (41) bekam eine Strafe in Höhe von 500 Euro.

Im Jahr 2017 wurden bei insgesamt 29.640 Unternehmen 31.149 Außenprüfungshandlungen im Zusammenhang mit der Einhaltung der Bestimmungen der Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht durchgeführt, heißt es in der Anfragenbeantwortung.

Mehr Verstöße dieses Jahr

Von Jänner bis April 2018 wurden 11.264 Außenprüfungshandlungen bei 11.196 Unternehmen durchgeführt. Von 5.467 registrierkassenpflichtigen Unternehmen verzeichnete die Finanz in diesem Zeitraum 1.324 Verstöße.

Die höhere Anzahl an Zuwiderhandlungen im Vergleich zu den Vorjahren sei darauf zurückzuführen, dass Kontrollen konzentriert bei Unternehmen durchgeführt wurden, „bei denen mit einer höheren Wahrscheinlichkeit von einer Nichteinhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen ist“. Bei 321 Unternehmen wurden von Jänner bis April Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt.

„Alles deutet darauf hin, dass es sehr wohl eine Schonfrist gab und dass diese seit November 2017 vorbei ist“, so Liste-Pilz-Klubobmann Bruno Rossmann. Bereits in den ersten vier Monaten 2018 sei es zu mehr Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht und Strafen als im gesamten Jahr 2017 gekommen. „Wir werden aufmerksam bleiben und beobachten, ob die Prüfungen nun weiterhin so gezielt ablaufen“, betonte Rossmann.

VKI vermisst ausreichende Informationen in Apotheken

16 von 19 Wiener Apotheken haben in einem Test des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) in Sachen Beratungsqualität „nicht zufriedenstellend“ abgeschnitten. Zwei Testpersonen mit vorgeblichen Schlafproblemen hatten für die Überprüfung Hilfe in rezeptfrei erhältlichen Medikamenten gesucht.

„Wir wollten wissen, ob Apotheken ihrem eigenen Anspruch nachkommen, Medikamente nicht einfach nur zu verkaufen, sondern Patienten vor allem eine gute Beratung zu bieten“, schreiben die Tester im VKI-Magazin „Konsument“ (Juli-Ausgabe). „Die Ergebnisse waren ernüchternd. Nur in wenigen Fällen wurde etwa nachgefragt, seit wann die Schlafstörungen bestehen, wie oft sie auftreten, ob Erkrankungen vorliegen oder ob bereits versucht wurde, dagegen etwas zu unternehmen.“

Drei Minuten Kontakt

Ratschläge zu Alternativen seien so gut wie nicht angeboten worden, stattdessen wurden in fast allen Apotheken Medikamente oder Nahrungsergänzungsmittel abgegeben. „Im Schnitt war der direkte Kundenkontakt binnen drei Minuten abgeschlossen“, so die Konsumentenschützer. Bei drei Beratungsgesprächen gab es den Rag, einen Arzt zu konsultieren, wenn die Beschwerden weiter bestehen.

16 Apotheken machten ihre Sache nach Ansicht des VKI so schlecht, dass das Testurteil „nicht zufriedenstellend“ lautete. Drei Apotheken, die den Testpersonen „immerhin einige wenige Fragen“ stellten, erhielten ein „weniger zufriedenstellend“.

Der VKI wies darauf hin, dass auch bestimmte rezeptfreie Mittel nur kurzzeitig eingenommen werden dürfen. Dauern Schlafstörungen nach vier Wochen an und ist die Leistungsfähigkeit tagsüber eingeschränkt, sollte man zum Arzt gehen.

US-Konzern Flowserve streicht 126 Stellen in NÖ

Der US-Konzern Flowserve stellt die Produktion von Pumpen in Brunn am Gebirge im Bezirk Mödling (Niederösterreich) ein. Bis Jahresende werden 126 der 186 Stellen am Standort gestrichen, bestätigte Geschäftsführer Christian Rossegger gestern auf APA-Anfrage einen Bericht in einer Lokalausgabe der „Niederösterreichischen Nachrichten“. Ein Sozialplan wurde erstellt.

Mehr dazu in noe.ORF.at

Chronik

Jackpot bei Lotto „6 aus 45“

Bei der aktuellen Ziehung von Lotto „6 aus 45“ hat keine Teilnehmerin bzw. kein Teilnehmer die sechs Richtigen getippt. Im Topf liegen somit 2,6 Mio. Euro. Die Zahlen lauten:

8 15 26 28 37 44 / Zusatzzahl: 43

Auch bei LottoPlus gibt es keinen Sechser. Die Gewinnzahlen:

6 10 28 30 38 39

Beim Joker gibt es einen Jackpot - die Zahlen lauten:

8 8 4 7 2 2

Ein Toter bei Explosion in Bremer Wohnhaus

Bei einer Explosion in einem Bremer Wohnhaus in Deutschland ist ein Mensch ums Leben gekommen. Einsatzkräfte bargen heute Früh eine Leiche aus den Trümmern, wie die Polizei mitteilte.

Gegen 4.30 Uhr hatte es im Dachgeschoß eines Reihenhauses im Stadtteil Huchting eine heftige Explosion gegeben. Die Detonation habe das Haus bis auf die Grundmauern zerstört, sagte ein Feuerwehrsprecher.

Ein angrenzendes Haus ging nach Angaben der Polizei ebenfalls in Flammen auf. Die Wucht der Explosion habe Trümmerteile 50 Meter weit geschleudert. „So etwas habe ich noch nicht gesehen“, sagte der Sprecher. Die Ursache für die Explosion war vorerst unklar.

Thailand: Regen erschwert Suche nach Buben in Höhle

Die Suche nach der seit sechs Tagen in einer Höhle in Thailand eingeschlossenen Jugend-Fußballmannschaft wird durch starken Regen weiter behindert. Die zwölf Buben im Alter von elf bis 16 Jahren und ihr Trainer werden seit Samstag vermisst. Es gebe immer noch keine Lebenszeichen von ihnen, sagten lokale Beamte heute.

Versuche, Wasser aus der Höhle abzupumpen, seien gescheitert, schrieb ein vor Ort eingesetzter Grenzbeamter auf Twitter. Experten der thailändischen Marine suchten nach einer neuen Strategie, da das Flutwasser den Eingang der Höhle erreicht habe.

Taucher aus Großbritannien sollen helfen

Der starke Regen zwang das Marine-Team dazu, seinen Tauchgang in der Höhle namens Tham Luang-Khun Nam Nang Non in der nördlichen Provinz Chiang Rai abzubrechen, wie Provinzgouverneur Narongsak Osotthanakorn gestern Abend erklärte. Zur Unterstützung wurden auch Taucher aus Großbritannien eingeflogen. Zudem sind Drohnen und Hubschrauber im Einsatz, um mit der Höhle verbundene Löcher zu prüfen.

In Thailand ist derzeit Regensaison. Gerade in Berggebieten kann es dabei zu plötzlichen Überschwemmungen kommen. Die Höhle in Chiang Rai etwa 1.000 Kilometer nördlich von Bangkok liegt in der Nähe zur Grenze mit Myanmar.

Tote bei Gefängnisausbruch in Brasilien

Bei einem gewaltsamen Gefängnisausbruch sind 54 Häftlinge aus einer völlig überfüllten Haftanstalt in Brasilien entkommen. Zwei weitere Häftlinge starben laut Behördenangaben gestern (Ortszeit) bei gewaltsamen Auseinandersetzungen mit der Polizei im Gefängnis von Maraba im Norden des Landes. Ein Polizist wurde verletzt.

Nach Polizeiangaben zwangen zwei bewaffnete Häftlinge die Wärter, die Zellen zu öffnen. Bei dem Ausbruch hätten die Häftlinge zudem Hilfe von bewaffneten Männern außerhalb des Gefängnisses gehabt. Der Gefängnisausbruch spielte sich in einer eigentlich für 180 Häftlinge vorgesehenen Haftanstalt ab, in der 571 Gefangene untergebracht waren.

Brasilien hat die drittgrößte Häftlingspopulation der Welt. 2016 saßen in den Gefängnissen des Landes 726.712 Häftlinge ein - ungefähr doppelt so viele wie es Haftplätze gab. In den überfüllten Haftanstalten kommt es immer wieder zu tödlichen Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen verfeindeter Banden und zu Gefangenenmeutereien.

Ermittlungen um tödliche Giftbrote in Deutschland

In einer Firma in der deutschen Kleinstadt Schloß Holte-Stukenbrock ist ein Mann wegen des Verdachts verhaftet worden, einem Mitarbeiter Gift auf dessen Jausenbrot gestreut zu haben. Seit dem Jahr 2000 gab es bei Mitarbeitern, die kurz vor der Pensionierung standen, auffallend viele Herzinfarkte und Krebserkrankungen. Die Polizei prüft daher nun 21 verdächtige Todesfälle.

Mehr dazu in Verdacht auf Schwermetallvergiftung

Kultur

Sony Music sichert sich Rechte an mehr als 30 Prince-Alben

Der Musikkonzern Sony Music hat sich die Rechte an zahlreichen Alben des verstorbenen US-Popstars Prince gesichert. Eine entsprechende Einigung mit den Erben des Popstars sei erzielt worden, teilte der Konzern gestern mit. Der Chef von SME Commercial Music Group, Richard Story, erklärte, es sei eine Ehre, die Musik von Prince für Fans zur Verfügung zu stellen.

Demnach soll Sony sofort die Rechte an 19 Alben erhalten, die zwischen 1995 und 2010 veröffentlicht wurden. Ab 2021 erhält der Konzern zudem die Rechte an zwölf weiteren Alben, hieß es - darunter „Controversy“, „1999“ und „Around the World in a Day“. Soundtracks sind aber aus dem Vertrag ausgeschlossen, so auch sein bekanntestes Lied, „Purple Rain“, aus dem Jahr 1984.

Zu Lebzeiten hatte sich der legendäre Musiker immer wieder gegen die Macht der Musik- und Vermarktungsindustrie zur Wehr gesetzt. Er hatte die Vertragsverpflichtungen gegenüber Produzenten etwa mit Sklaverei verglichen. Prince war im April 2016 im Alter von 57 Jahren auf seinem Anwesen in den USA an einer Überdosis von Schmerzmitteln gestorben. Er hinterließ kein Testament.

IT

Apple und Samsung legen Patentstreit bei

Apple und Samsung haben ihren zähen Patentstreit in den USA nach mehr als sieben Jahren beigelegt. Die Konditionen der außergerichtlichen Einigung wurden nicht bekannt. Die zuständige kalifornische Richterin Lucy Koh ordnete gestern (Ortszeit) die Einstellung des Verfahrens ein.

Es ging auf eine Klage von Apple vom April 2011 zurück. Der US-Konzern warf darin dem südkoreanischen Konkurrenten Samsung vor, Design und Technik des iPhone und iPad kopiert zu haben.

Fall bis zum Obersten Gericht

Die Klage löste einen regelrechten Patentkrieg mit zeitweise rund 50 Verfahren in mehreren Ländern aus. Die Streitigkeiten außerhalb der USA wurden vor der nun erzielten Einigung zwischen beiden Smartphone-Schwergewichten beigelegt.

In dem jetzt eingestellten Verfahren hatte Apple von kalifornischen Geschworenen 2012 gut eine Milliarde Dollar (860,88 Mio. Euro) zugesprochen bekommen. Samsung legte Berufung ein, der Fall ging bis zum Obersten Gericht. Es entschied, dass über einen Teil der Summe neu verhandelt werden müsse. Apple entschied jedoch auch diese Runde für sich - die Geschworenen sprachen dem Konzern im Mai 539 Millionen Dollar zu. Samsung verzichtete mit der außergerichtlichen Einigung darauf, auch diese Entscheidung anzufechten.

Facebook gibt Drohnenproduktion auf

Facebook stellt die Entwicklung einer eigenen sonnenbetriebenen Drohne ein, mit der Menschen in schwer zugänglichen Gebieten Zugang zum Internet erhalten sollten. Die Unternehmen werde bei diesem Thema künftig mit anderen Partnern wie Airbus zusammenarbeiten, teilte das Onlinenetzwerk gestern mit. Die eigene Firma für die Solardrohne Aquila in Bridgewater im Südwesten Englands werde geschlossen.

Erst im vergangenen Jahr hatte Facebook mitgeteilt, die aus dem 2014 gestarteten Programm hervorgegangene Drohne bereits zwei Mal erfolgreich getestet zu haben. Die Aquila hatte die Flügelspannweite einer Boeing 737, wog aber weniger als ein Kleinwagen. Sie flog mit Solarenergie und wurde von einem Ballon in die Luft gebracht. Dort sollte Aquila dann bis zu drei Monate lang bleiben - in einer Höhe von 18 bis 27 Kilometern. Das Internetsignal sollte über Lasertechnik zum Boden gesendet werden.

Drohnen wie Aquila sollen vor allem in Regionen zum Einsatz kommen, wo schnell ein Zugang zum Internet gebraucht wird, etwa nach Naturkatastrophen. Der US-Technologiekonzern Google arbeitet an ähnlichen Projekten, bei denen das Internet über Ballons oder Satelliten in entlegene Gebiete gebracht werden soll.

Science

Neues NASA-Teleskop erst 2021

Der ursprünglich für 2018 geplante und dann immer wieder verschobene Start des neuen Weltraumteleskops der NASA verzögert sich noch weiter. Das „James Webb“-Teleskop soll nun am 30. März 2021 starten, wie die US-Raumfahrtbehörde in der Nacht auf heute mitteilte. Vor wenigen Monaten hatte die NASA noch den Mai 2020 als Starttermin anvisiert.

Der Bericht einer Überprüfungskommission hatte der Mission technische Probleme und menschliche Fehler attestiert, woraufhin die NASA ihren Plan anpassen musste. Aufgrund des potenziell großen Nutzens für die Raumforschung empfahl die Kommission jedoch gleichzeitig, die Mission fortzusetzen. Die Gesamtkosten schätzt die NASA nun auf fast zehn Milliarden Dollar (etwa 8,6 Milliarden Euro).

Nachfolger des „Hubble“-Teleskops

Das „James Webb“-Weltraumteleskop, benannt nach dem zweiten NASA-Geschäftsführer, soll als Nachfolger des „Hubble“-Teleskops 1,5 Millionen Kilometer weit ins All fliegen und neue Bilder aus dem frühen Universum liefern. Die Entwicklung hat bereits mehr als zwei Jahrzehnte gedauert.

Anders als „Hubble“, das Aufnahmen vor allem im optischen und ultravioletten Frequenzspektrum macht, wird „Webb“ im infrarotnahen Bereich arbeiten und deshalb noch weiter in die Vergangenheit des Universums zurückschauen können. Kernstück ist ein 25 Quadratmeter großer Spiegel.

Kein Asteroid: ’Oumuamua ist ein Komet

Entgegen früheren Annahmen ist der zigarrenförmige Besucher ’Oumuamua, der aus einem anderen Sonnensystem stammt, kein Asteroid, sondern ein Komet. Das schließen Wissenschaftler um Marco Micheli vom Koordinationszentrum erdnahe Objekte (NEOCC) der europäischen Raumfahrtagentur Esa im italienischen Frascati aus der genauen Analyse der Flugbahn des interstellaren Gasts. Die Form der Bahn lasse sich nicht allein durch die Schwerkraft erklären, erläutern sie im Fachblatt „Nature“.

Der vermutlich zwischen rund 400 und 800 Meter lange ’Oumuamua war 2017 durch das innere Sonnensystem gekreuzt und hatte dann seinen Weg zurück in den interstellaren Raum fortgesetzt. Es handelte sich um den ersten beobachteten Besucher aus einem anderen Sonnensystem, Astronomen gehen allerdings davon aus, dass solche Durchflüge öfter unbemerkt stattfinden.

Zusätzlicher Antrieb möglich

Der interstellare Gast besitzt einige Eigenschaften eines Kometenkerns. Als er in Sonnennähe kam, entwickelte er aber nicht die für Kometen typische Hülle aus auftauenden Gasen, die sogenannte Koma, und auch keinen Kometenschweif. Nicht zuletzt deswegen wurde ’Oumuamua schließlich als Asteroid klassifiziert. Die genaue Analyse seiner Flugbahn zeigt nun jedoch eindeutige Abweichungen von der reinen Schwerkraftbahn eines Asteroiden. ’Oumuamua müsse einen zusätzlichen Antrieb gehabt haben, schreiben die Forscher.

Michelis Team hat zahlreiche mögliche Mechanismen analysiert und als Ursache ausgeschlossen, darunter den Sonnenwind genannten Teilchenstrom von unserem Zentralgestirn, den Strahlungsdruck der Sonne und Reibungskräfte. Ein kometenartiges Ausgasen durch die Sonnenwärme, bei dem der Rückstoß des Gasstroms den Kern zusätzlich beschleunigt, könne die Flugbahn dagegen gut erklären.

Alle Zeichen für Kometenkern

Dieser Antrieb sei auch von anderen Kometen bekannt, schreiben die Forscher. Die Beobachtungen sprächen dafür, dass es sich bei ’Oumuamua doch um einen Kometenkern handele. Das deckt sich auch mit anderen Eigenschaften des Objekts wie beispielsweise der tiefschwarzen Oberfläche.

Dass sich trotz der auftauenden Gase keine Koma entwickelt habe, könne etwa an fehlenden Staubkörnchen auf der Oberfläche liegen. Allerdings lasse sich ’Oumuamuas genaue Natur aus den vorhandenen Beobachtungen nicht abschließend bestimmen. Die Forscher hoffen darauf, dass Instrumente bald den Durchflug ähnlicher interstellarer Objekte registrieren und damit weitere Beobachtungen zumindest an diesen Besuchern ermöglichen.

Panorama

Cocktails mit Stinkpflanze: New York feiert Titanwurzblüte

Tausende Menschen haben in New York die seltene und stinkende Blüte der Titanwurzpflanze bestaunt. Im Botanischen Garten im Stadtteil Bronx standen die Besucher gestern Schlange und blieben bis in die Nacht auf heute im Gewächshaus - am Abend auch mit extra eingerichteter Happy Hour und Cocktails.

„Das ist mit Sicherheit der ungewöhnlichste After-Work-Versammlungsort in New York“, hieß es vom Botanischen Garten. Wer es nicht in die Bronx schaffte, konnte das Spektakel per Livestream verfolgen.

Die von der indonesischen Insel Sumatra stammende Titanwurz (Amorphophallus titanum) blüht nur etwa alle sieben bis zehn Jahre. Während ihrer etwa 20 Stunden dauernden Blüte sondert die Pflanze intensiven Geruch ab, um Insekten für die Bestäubung anzulocken. Der Geruch erinnert an verdorbenes Fleisch. Im New Yorker Botanischen Garten hat bisher dreimal ein Exemplar geblüht, zuletzt 2016.