Brasilien: Haftbefehl gegen Ex-Präsident Lula
Ein brasilianischer Richter hat Haftbefehl gegen den ehemaligen Staatspräsidenten Inacio Lula da Silva erlassen. Lula solle sich bis heute 17.00 Uhr (Ortszeit/22 Uhr MESZ) der Polizei in der südbrasilianischen Stadt Curitiba stellen, heißt es in dem von Richter Sergio Moro ausgestellten Haftbefehl.
Der Oberste Bundesgerichtshof Brasiliens hatte zuvor einen Antrag Lulas abgewiesen, bis zum Abschluss eines Berufungsverfahrens gegen eine zwölfjährige Haftstrafe auf freiem Fuß zu bleiben. Lula war zwischen 2003 und 2011 brasilianischer Staatschef. Moro ist der Richter, der Lula für schuldig befand, in dem Skandal um Schmiergelder bei Auftragsvergaben an den staatlichen Ölkonzern Petrobras von dem Bauunternehmen OAS die Renovierung eines Luxus-Appartements angenommen zu haben.
Dem 72-jährigen Ex-Präsidenten stehen noch weitere Berufungsinstanzen gegen das Urteil Moros vor dem Obersten Gerichtshof (STJ) und dem für Verfassungsfragen zuständigen STF offen.
Der rasche Beschluss des Richters überraschte Lulas Arbeiterpartei (PT), die eine Teilnahme Lulas an einer politischen Veranstaltung heute Abend geplant hatte. Auch die Medien waren davon ausgegangen, dass Moro erst um den 10. April eine Verhaftung Lulas anordnen würde.
Lula soll in einem speziell für ihn vorbereiteten Raum im Polizeihauptquartier von Curitiba eingeliefert werden, ohne Kontakt zu anderen Häftlingen, heißt es in dem Haftbefehl. Moro befahl auch, ihm bei seiner Festnahme keine Handschellen anzulegen.
Arbeiterpartei: „Lula bleibt Kandidat“
Die linke PT wollte die erneute Präsidentschaftskandidatur Lulas auch im Fall seiner Inhaftierung aufrechterhalten. „Lula bleibt unser Kandidat“, sagte die Parteivorsitzende Gleisi Hoffmann kurz vor Bekanntgabe des Haftbefehls, nach einem Treffen der Parteispitze in São Paulo, an dem auch die Ex-Präsidentin Dilma Rousseff teilnahm. Mit der „politisch motivierten“ Haft Lulas verwandele sich Brasilien in eine „Bananenrepublik“, sagte Hoffmann.
Lulas Bewerbung für die Präsidentenwahl im Oktober steht dennoch in Frage, weil ein Gesetz es in zweiter Instanz Verurteilten bis acht Jahre nach dem Urteil verbietet, bei Wahlen anzutreten. Das Gesetz lässt aber auch einen Revisionsantrag zu, wenn gegen die Verurteilung noch Berufung in dritter und vierter Instanz eingelegt worden ist. Den könnte Lula im August beim Obersten Wahlgericht stellen, wenn die Behörden die Einschreibung seiner Kandidatur ablehnen. Der Ex-Präsident liegt in Umfragen mit bis zu 36 Prozent deutlich vorn.

