Konsumentenschützer und Banken haben sich am Donnerstag darauf geeinigt, dass Sparer ab dem kommenden Jahr bei ihrer Bank die Zinsen auf ihre Richtigkeit hin nachrechnen lassen können.
Zinsen werden nachgezahlt
Bestätigt sich dabei, dass die Banken Zinserhöhungen zu spät an ihre Kunden weitergegeben haben, soll den Kunden die Zinsdifferenz nachgezahlt werden - für alle variabel verzinsten Sparbücher rückwirkend bis Anfang 1994.
Dolinschek: Alle Banken bereit
"Wie erwartet sind alle Banken grundsätzlich bereit, den Fehler bei den Sparbuchzinsen zu korrigieren", sagte der für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretär Sigisbert Dolinschek (BZÖ) nach Abschluss der Gespräche mit Bankenvertretern am Donnerstag zur APA.
Auch bei aufgelöstem Sparbuch
Auch bei bereits aufgelösten Sparbüchern können die Sparer die Zinsen nachrechnen lassen. Die Sparbücher müssen allerdings noch physisch vorhanden sein.
Erhöhungen zu langsam weitergegeben
Die Konsumentenschützer hatten in einer Verbandsklage erfolgreich moniert, dass Leitzinserhöhungen zu langsam an die Sparkunden weitergegeben worden seien, und verlangten konsumentenschutzrechtliche Konsequenzen bei allen Banken.
Rund Hälfte der Sparbücher betroffen
Bei rund der Hälfte der variabel verzinsten Sparbücher haben die Banken die Sparbuchzinsen nicht korrekt der allgemeinen Zinsentwicklung angepasst.
Zu diesem Ergebnis kommt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) in einer Grobschätzung auf Grundlage von 2.400 analysierten Sparbuchdaten und einem aus der Sekundärmarktrendite der Bundesanleihen und Drei-Monats-Euribor zusammengesetzten Vergleichsindikator.
Bei zehn bis 20 Prozent davon komme es zu höheren Abweichungen, wo es sich auszahle, Rückforderungen zu stellen, sagte Konsumentenstaatssekretär Dolinschek.
Welche Banken betroffen sind
Die einzelnen Kreditinstitute sind von den unkorrekten Zinsanpassungen in etwa gleich stark betroffen. Den höchsten Anteil weisen laut VKI mit 55 Prozent Sparbücher der Hypos auf, danach folgen die Volksbanken mit 50 Prozent.
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| ©Bild: APA |
49 Prozent der Sparbücher der Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) und Raiffeisen-Banken weisen laut VKI ebenfalls fehlerhafte Zinsanpassungen auf, bei BAWAG P.S.K., Erste Bank und Sparkassen sind es jeweils 47 Prozent, bei der Oberbank dagegen "nur" 45 Prozent.
Keine Schätzungen über Höhe möglich
Schätzungen über die Höhe der von den Banken zu wenig bezahlten Sparbuchzinsen seien unmöglich, sagte Dolinschek weiter. Zu unterschiedlich seien die Indikatoren, die die Banken zur Festlegung der Höhe der Sparbuchzinsen herangezogen haben.
Einige Banken würden sich dabei auf die Entwicklung der Leitzinsen, andere auf den Euribor stützen, dann gebe es noch Sparbücher mit einer Mischung aus fixer und variabler Verzinsung, bei denen ein Mischsatz zur Anwendung komme.
Raiffeisen trat auf die Bremse
Die Bereitschaft zur Nachrechnung sei bei den einzelnen Kreditinstituten unterschiedlich stark ausgeprägt gewesen, so Dolinschek.
Neben der BAWAG, die vom OGH-Urteil direkt betroffen ist und keine andere Möglichkeit gehabt habe, seien vor allem der Raiffeisen-Sektor und der Bankenverband auf der Bremse gestanden, während der Sparkassensektor mit Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) und Erste Bank sehr kompromissbereit gewesen sei.
Die Ängste der Banken hätten sich vor allem auf die Höhe des administrativen Aufwandes und der möglichen Rückzahlungen bezogen.
VKI: Einmal anschauen
"Wir müssen uns diese neue Entwicklung, dass die Banken jetzt die ersten Ansprechpartner der Konsumenten sind, erst einmal anschauen und warten die weiteren Entwicklungen ab", sagte Christine Weber, Geschäftsführerin des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), in einer ersten Reaktion.
Weber befürchtet, dass unzufriedene Konsumenten wieder beim VKI landen werden. "Das Bemühen des Konsumentenschutz-Staatssekretariats war jedenfalls vorhanden", so Weber.
Software muss erst entwickelt werden
Auf Grund der komplizierten Berechnungen habe den Banken ein Zeitraum bis zum Beginn der Nachberechnungen und Rückzahlungen eingeräumt werden müssen, damit sie die entsprechende Software entwickeln können.
Im Laufe des Septembers müssten bei den Instituten allerdings die für die Nachberechnung zu Grunde liegenden Parameter feststehen und die Software bis Jahresende einsatzbereit sein, betonte Dolinschek.
VKI als Ansprechpartner
In der Zwischenzeit könnten sich die Sparer an den VKI wenden, um sich ihre variablen Sparbuchzinsen nachrechnen zu lassen. Das würde auch eine Entlastung für die Banken sein, da sich die Sparer erst dann an die Banken wenden würden, wenn sich eine Rückforderung auszahle, so Dolinschek.
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