Abfuhr für EU-Regierungen

Bereitschaft soll als volle Arbeitszeit gelten.
Das Europaparlament hat den Plan der EU-Regierungen zurückgewiesen, unter bestimmten Voraussetzungen die Wochenarbeitszeit auf bis zu 65 Stunden auszuweiten.

Die Abgeordneten in Straßburg votierten am Mittwoch mit breiter Mehrheit dafür, die Höchstarbeitszeit in der EU bei 48 Stunden zu belassen. Ausnahmen von der Regel sollen nach dem Willen des EU-Parlaments nach drei Jahren auslaufen.

Streit über inaktive Zeit
Außerdem sprachen sich die Abgeordneten mehrheitlich dafür aus, dass der gesamte Bereitschaftsdienst einschließlich inaktiver Zeit als Arbeitszeit angesehen wird.

Im Gegensatz dazu sieht der EU-Ministerrat die inaktive Zeit während des Bereitschaftsdienstes nicht als Arbeitszeit an, sofern nicht in bestimmten Rechtsvorschriften, in Tarifverträgen oder Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern etwas anderes vorgesehen ist.

Neue Verhandlungen nötig
Die Entscheidung des Europaparlaments bedeutet, dass über den Beschluss der EU-Regierungen vom Juni neu verhandelt werden muss. Dazu ist ein langwieriges Vermittlungsverfahren zwischen dem EU-Ministerrat und dem EU-Parlament nötig.

Zugeständnis an Briten
Die EU-Staaten hatten sich im Juni nach mehr als drei Jahren darauf verständigt, dass unter bestimmten Bedingungen eine Erhöhung der normalen Wochenarbeitszeit von 48 auf bis zu 65 Stunden möglich sein soll und mit Sozialpartnervereinbarung noch mehr.

Die weitreichenden Ausweitungen der Arbeitszeit waren ein Zugeständnis an Großbritannien, das bisher die EU-Arbeitszeitregeln überhaupt nicht anwendet.

Staaten verstoßen gegen EU-Recht
Außerdem wurde vereinbart, dass Phasen inaktiver Bereitschaft - etwa wenn ein Arzt zwar im Spital ist, aber schläft - nicht als Arbeitszeit gerechnet werden.

Nach zwei Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), wonach auch Bereitschaft als Teil der Arbeitszeit zu gelten hat, verstoßen derzeit fast alle EU-Staaten - auch Österreich - insbesondere im Gesundheitswesen gegen EU-Recht.

Mit dem geänderten EU-Gesetz wäre der Status quo in den heimischen Krankenhäusern nicht verändert, sondern nur legalisiert worden. Die EuGH-Urteile hatten erst die Verhandlungen über eine Novellierung der Arbeitszeitrichtlinie von 1993 ausgelöst.

Hundstorfer "nicht unglücklich"
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) sagte, er sei vor dem Hintergrund seiner Funktion als früherer ÖGB-Präsident mit dem Beschluss "nicht unglücklich". "Der Souverän hat gesprochen." Bei Bereitschaftsdienst und Ausnahmeregeln müsse man "noch einmal nachdenken". Er erwarte nun Bewegung der Regierungen.

Die im Wirtschaftsministerium für Arbeit zuständige Staatssekretärin Christine Marek (ÖVP) erwartet nun "ein zähes Ringen".

"Großer Erfolg"
Die österreichischen Europaabgeordneten Othmar Karas (ÖVP) und Harald Ettl (SPÖ) begrüßten die Ablehnung der Position der EU-Staaten. Ettl sprach von einem "großen Erfolg für ein soziales Europa".

Der Plan der EU-Regierungen hätte "eine Verschlechterung der Arbeitszeitregelung gebracht".

"Wollen faire Lösung"
"Wir wollen eine faire und bestmögliche Lösung für die Arbeitszeitregelung. Eine gemeinsame europäische Regelung ist notwendig, damit im Binnenmarkt die gleichen Rahmenbedingungen herrschen und Mindeststandards eingeführt werden", so Karas in einer Aussendung.

"Dabei steht für den ÖVP-Europaklub der Schutz der Arbeitnehmer ebenso im Vordergrund wie die Wahrung einer wirtschaftlich notwendigen Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung."

Von einem großen Erfolg für ein "soziales Europa" sprachen auch die Grünen und die globalisierungskritische NGO ATTAC.

"Attacke des Rats abgewehrt"Der Europasprecher der Grünen, Johannes Voggenhuber, betonte, das EU-Parlament habe "eine Attacke des Rates gegen soziale Schutzbestimmungen zur Arbeitszeit abgewehrt". Das Parlament habe "den Fuß in die Tür zu einem sozialen Europa gestellt", betonte er.

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