Koalition einig: Asylwerber müssen „mitwirken“
De facto läuft die „Mitwirkungspflicht“ darauf hinaus, dass Asylwerber bis zu einer Woche in der Erstaufnahmestelle bleiben müssen, damit in dieser Zeit relevante Fakten für das Verfahren eruriert werden können.
Einwöchige Anwesenheitspflicht
Die „Mitwirkungspflicht“, die von der Regierung jetzt vereinbart wurde, ist die Folge eines Vorschlages von Innenministerin Fekter, die ursprünglich Asylwerber zu Beginn ihres Verfahrens zu einer bis zu vierwöchigen Anwesenheitspflicht verdammen wollte. Die SPÖ lehnte solch eine Flüchtlingshaft ab, jetzt konnte man sich auf einen Modus verständigen, der einer maximal einwöchigen Aufenthaltspflicht entspricht.
Die ÖVP hatte sich für eine längere Aufenthaltspflicht - zehn Tage - im Erstaufnahmezentrum stark gemacht. Die SPÖ hatte ihrerseits betont, ein „Wegsperren“ abzulehnen und den nunmehr von der Regierung übernommenen Begriff „Mitwirkungspflicht“ kreiert. Darabos hatte zudem wiederholt daran gezweifelt, dass Fekters ursprüngliche Pläne verfassungskonform gewesen wären.
Eigener Ausweis
Während der Frist erhalten die Flüchtlinge laut Fekter eine „rote Karte“. Wenn sie dann das Flüchtlingslager verlassen und aufgegriffen werden, ist für die Exekutive bei einer Ausweiskontrolle sofort erkennbar, dass sich die Asylwerber eigentlich in der Erstaufnahmestelle zu befinden hätten. Die Folge wären dann Verwaltungsstrafen bis hin zur Verhängung von Schubhaft.
Klärung der Zuständigkeit
Ziel ist es, in der Zeit der Anwesenheitspflicht der Asylwerber abzuklären, ob Österreich oder ein anderes Land für die Behandlung des Asylantrages zuständig ist. Gewisse Mitwirkungspflichten gibt es freilich jetzt schon. So kann laut bestehender Gesetzeslage eine Festnahme eines Asylwerbers erfolgen, wenn sich der Betroffene dem Verfahren entzieht oder sich „ungerechtfertigt aus der Erstaufnahmestelle entfernt“.
Agenden werden gebündelt
Ebenfalls verständigt hat man sich zwischen SPÖ und ÖVP auf das Bundesamt für Migration, das vor allem von der SPÖ propagiert wurde. In diesem sollen alle Asyl- und Zuwanderungsangelegenheiten gebündelt werden. Derzeit gibt es insgesamt mehr als 100 zuständige Stellen.