Lobbyisten-Registrierung auch für Anwälte
Auch Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder werden sich künftig im Lobbyistenregister anmelden müssen, wenn sie Lobbyingaufträge annehmen.
Davon geht Rechtsanwaltskammer-Vizepräsident Armenak Utudjian im Gespräch mit der APA aus. Der Präsident der Österreichischen Public-Affairs-Vereinigung (ÖPAV), Feri Thierry, rät einschlägig tätigen Anwälten ohnehin zur Registrierung und will auf die Einhaltung des Gesetzes achten: „Wenn ein Anwalt als (nicht registrierter, Anm.) Lobbyist tätig ist, dann wird das bekanntwerden.“
Dass Rechtsanwälte die im Justizausschuss eingefügten Ausnahmebestimmungen dazu verwenden könnten, um die Registrierungspflicht des Lobbyistengesetzes zu umgehen, glaubt Utudijan nicht. Er verweist darauf, dass die in den Ausnahmebestimmungen angesprochenen Vertretungsaufgaben der Rechtsanwälte üblicherweise keine Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse umfassen würden.
Daher geht er davon aus, dass Rechtsanwälte, wenn sie Lobbyingaufträge annehmen, sehr wohl dem Lobbyistengesetz unterliegen würden und sich auch registrieren lassen müssten.
Justizministerium gleicher Meinung
Auch im Justizministerium geht man davon aus, dass von den Ausnahmebestimmungen im Lobbyistengesetz nur die „klassischen rechtsanwaltlichen Tätigkeiten“ wie Rechtsvertretung und Rechtsberatung umfasst sind. „Der Anwalt kann das Unternehmen beraten, aber es wäre die Grenze überschritten, wenn er anfängt, zu Abgeordneten und Ministern zu gehen und zu lobbyieren“, sagte Sprecher Christian Wigand der APA.
Thierry will jedenfalls namens der professionellen Lobbyisten auf die Einhaltung dieser Bestimmungen achten. „Wir hielten es für absurd, wenn Rechtsanwälte in einem völlig rechtsfreien Raum agieren würden“, betont Thierry: „Wenn wir hören, da gibt es welche, die sich nicht registriert haben, dann werden wir auf diesen Umstand aufmerksam machen.“