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„So weit sind wir noch nicht“
Das ergebe eine Auflistung aller Quellen, die die Behörden in den vergangenen Wochen erstellten, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Sonntag vorab berichtete. Als Informanten tätig seien den Angaben zufolge nicht nur einfache Mitglieder, sondern auch Funktionäre in den Landesvorständen und der Bundesführung.
Aktive Neonazis
Allein in den Führungsgremien der Partei sollen demnach mehr als zehn Informanten tätig sein. Laut „Spiegel“ müssten sich die Verfassungsschutzämter im Fall eines neuen NPD-Verbotsverfahrens vermutlich von insgesamt mehr als 100 der V-Leute in der rechtsextremen Partei trennen. In Erinnerung gerufen wurde in diesem Zusammenhang das letzte Verbotsverfahren im Jahr 2003. Dieses scheiterte vor dem deutschen Verfassungsgerichtshof, weil Geheimdienstinformanten auch in der Führungsebene der NPD tätig waren.
Bei mehr als der Hälfte der aktiven V-Leute handelt es sich dem „Spiegel“ zufolge um Neonazis, die sowohl in rechtsextremen Kameradschaften als auch in der NPD aktiv sind. Sie abzuschalten gelte bei den Innenministern von Bund und Ländern als besonders heikel, weil damit der Zugang in die militante Neonazi-Szene extrem erschwert werde. Die NPD hatte 2010 insgesamt rund 6.600 registrierte Mitglieder.
„Wäre ein Desaster“
Auch wenn sich die Innenminister der deutschen Bundesländer und des Bundes zuletzt offen für ein neuerliches NPD-Verbot aussprachen, wird erneut ein Scheitern vor dem Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe befürchtet. Deutschlands Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sieht die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren derzeit jedenfalls als nicht gegeben.
„Für uns als FDP ist klar: Wenn ein Verbotsantrag keinen Erfolg hätte, wäre das ein Desaster“, warnte die Ministerin am Samstag im dpa-Gespräch. „Die NPD freut sich doch schon auf einen solchen Ausgang, das wäre Munition für den Wahlkampf.“ Zudem vermisst Leutheusser-Schnarrenberger in der Verbotsdebatte eine einheitliche Position der Innenminister von Bund und Ländern.
„Keine V-Leute in Führungsgremien“
Bedingung für einen Verbotsantrag sei zudem, dass „es keine V-Leute in den Führungsgremien der NPD mehr gibt“. Das bedeute zwar nicht, dass man generell keine V-Leute mehr einsetzt, „würde aber den Bundes- und die vielen Landesvorstände der NPD betreffen“. Zusätzlich müsste nachgewiesen werden, „dass die NPD aktiv-kämpferisch, mit Aggressivität versucht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen“. Das seien die Kriterien, die Karlsruhe für ein Parteiverbot entwickelt habe.
Die Gewalttaten der Zwickauer Neonazi-Terrorgruppe NSU seien jedenfalls für einen Verbotsantrag „nur verwertbar, wenn sie vollumfänglich der NPD zugerechnet werden können“. „So weit sind wir aber noch nicht“, betonte Leutheusser-Schnarrenberger mit Blick auf die laufenden Ermittlungen.
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Publiziert am 18.12.2011