„Falter“: 200-Mio.-Klage der CA Immo in Causa BUWOG
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und die anderen Beschuldigten in der Causa BUWOG sind nun auch mit einer Schadenersatzforderung der CA Immobilien Anlagen AG (CA Immo) konfrontiert, die im Privatisierungsverfahren der Bundeswohnungen dem Immofinanz-Konsortium knapp unterlegen war.
Die börsennotierte CA Immo hat sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, berichtet die Wiener Wochenzeitung „Falter“ (Mittwoch-Ausgabe). Die CA Immo bestätigte gegenüber der APA die Schadenersatzforderung dem Grund nach, wollte die vom „Falter“ genannte Höhe aber nicht kommentieren.
Entschädigung für „entgangenen Gewinn“
Laut „Falter“ fordert die CA Immo von den Beschuldigten des BUWOG-Verfahrens 200 Mio. Euro Schadenersatz für „entgangenen Gewinn“ und Beraterkosten. Bei der Privatisierung der staatlichen Bundeswohnungen im Jahr 2004 flossen während Grassers Amtszeit heikle Informationen: Das Immofinanz-Konsortium, das den Zuschlag erhielt, soll Hinweise zu den finanziellen Möglichkeiten des Mitbewerbers CA-Immo bekommen und daraufhin im Endspurt sein Angebot nachgebessert haben.
Überbracht wurde die Information vom Lobbyisten Peter Hochegger, der sie vom Grasser-Trauzeugen Walter Meischberger bekommen hatte. Hochegger und Meischberger erhielten von der siegreichen Immofinanz fast zehn Mio. Euro Provision. Das Geld floss unversteuert nach Zypern und letztlich auf drei Konten in Liechtenstein. Den Verdacht, dass Grasser entscheidende Informationen aus dem Privatisierungsverfahren gegen Schmiergeld für seine Freunde und Geschäftspartner und möglicherweise auch für ihn weitergegeben habe, hat dieser stets entschieden zurückgewiesen.
„Wir haben das Verfahren von Beginn an verfolgt und alle möglichen Rechtsschritte gemacht. Nun haben wir uns im Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, um die Interessen unserer Aktionäre zu wahren“, sagte eine Sprecherin der CA Immo zur APA.
Grassers Anwalt unbeeindruckt
Nicht beeindruckt von der Schadenersatzforderung zeigt sich der Verteidiger von Grasser: „Würden sie ernsthaft an einen Erfolg glauben, hätten sie eine zivilrechtliche Klage eingebracht. Das ist aber mit einem enormen Kostenrisiko verbunden“. Der einfachere Weg sei es also, sich dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Verdächtigen als Privatbeteiligter anzuschließen, hieß es von der Kanzlei Ainedter & Ainedter.
Außergewöhnlich ist für die Kanzlei höchstens der Zeitpunkt: „Sie hätten das schon viel früher machen können.“ Auch die Höhe des von der CA Immo geltend gemachten Schadens, mindestens 200 Mio. Euro, sei nichts Besonderes.
Publiziert am 07.02.2012