Themenüberblick
Kompromiss für Karl „gutes Signal“
Konkret wird der Paragraph 112 zum Umgang mit beschlagnahmten Dokumenten aus Hausdurchsuchungen bei Trägern von Berufsgeheimnissen (Rechtsanwälte, Medien, Ärzte etc.) ergänzt. Die bisherige Regelung, dass nach einem Einspruch des Betroffenen der Richter die Unterlagen sichtet und entscheidet, ob sie verwendet werden dürfen, bleibt bestehen.
APA/Herbert PfarrhoferDie Verhandlungspartner freuten sich am Montag über eine „sehr gute“ LösungNovelle bietet Betroffenen zusätzliche Alternative
Zusätzlich wird Betroffenen eine Alternative angeboten: Sie können den Antrag stellen, dass sie gemeinsam mit dem Staatsanwalt die Unterlagen sichten. Gibt es dabei Uneinigkeiten, kann der Betroffene wieder Einspruch erheben, über den ebenfalls der Richter entscheidet. Anders als vorgeschlagen wird weiterhin auch ein beschuldigter Anwalt oder Journalist Einspruch erheben können - und künftig soll zudem verpflichtend auch der Betroffene an der Sichtung durch den Richter teilnehmen.
Für Betroffene hätte die Alternative den Vorteil, dass sie ihre Unterlagen rascher zurückbekommen, erläuterte Karl. Berufsgeheimnisträger könnten sich künftig aussuchen, ob sie richterlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder die - „möglicherweise“ raschere - Sichtung durch den Staatsanwalt, zeigte sich auch SPÖ-Justizsprecher Jarolim zufrieden mit dem Kompromiss.
Karl bedauert Vorgangsweise
Karl räumte ein, dass sie es jetzt „im Nachhinein“ bedauere, nicht schon früher - und nicht erst in der Gesprächsrunde Montagnachmittag - Experten beigezogen zu haben. Wären diese aber nicht über die Medien, sondern direkt an sie herangetreten, „hätten wir das auch ohne diesen Wirbel regeln können“.
Die Ministerin beteuerte, dass ihr Konsens sehr wichtig sei - weil Justizpolitik auch Gesellschaftspolitik ist. Und dafür habe man heute ein „gutes Signal“ gegeben. Karl musste für die nachträglich in den Entwurf eingearbeiteten Änderungen massive Kritik von Rechtsanwälten, Journalisten, Ärzten und Notaren einstecken. Sie befürchten eine Aushöhlung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht, des Redaktions- und des Arztgeheimnisses.
Beschluss im Justizausschuss am Dienstag
Die StPO-Novelle kann also am Dienstag im Justizausschuss beschlossen werden. Vertagt wird hingegen das Lobbyinggesetz. Die Absicht sei, dieses Gesetz gemeinsam mit Parteienfinanzierungsgesetz und Korruptionsstrafrecht im Mai als „Transparenzpaket“ zu beschließen, berichtete Jarolim. Die Justizministerin - die die Vorlage eigentlich morgen durch den Ausschuss bringen wollte - äußerte sich dazu nicht.
„Erfolg einer demokratischen Öffentlichkeit“
Das BZÖ sieht allerdings weiterhin die „schleichende Aushöhlung des Rechtsschutzes für jene Berufsgruppen, die einer Berufsgeheimnispflicht unterliegen“. BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz fordert daher ein Zurückziehen der Regierungsvorlage.
Die Journalistengewerkschaft sieht hingegen einen „Erfolg einer demokratischen Öffentlichkeit“, so der Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Franz C. Bauer. Er dankte allen Unterstützern der Onlinepetition gegen die Aushöhlung des Redaktionsgeheimnisses. „Wir werden weiterhin wachsam sein und allen Überlegungen zur Einschränkung der Pressefreiheit mit aller Entschiedenheit entgegentreten“, kündigte der Vorsitzende des GPA-djp-Wirtschaftsbereichs ORF und Töchter, Fritz Wendl, an.
Links:
Publiziert am 12.03.2012