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Lobbyistengesetz auf Mai verschoben
Die Vertreter der Lobbyingbranche nutzten das Expertenhearing im Justizausschuss am Mittwochnachmittag, um ihrerseits mehr Transparenz von der Regierung zu fordern. Im Übrigen begrüßten sie das Gesetz grundsätzlich, kritisierten aber die Ungleichbehandlung von Lobbyisten und Kammerfunktionären. Expertenkritik gab es auch an der nicht vorgesehenen Veröffentlichung des gesamten Lobbyistenregisters und daran, dass Lobbying bei ausgegliederten Einheiten wie Finanzmarktaufsicht und Energieregulator vom geplanten Gesetz nicht erfasst ist.
Der frühere VfGH-Präsident Karl Korinek, der als Experte ins Hearing geladen war, warnte die Abgeordneten davor, mit dem Lobbyistengesetz in das Petitionsrecht der Bevölkerung einzugreifen. Das sei ein „zentrales Grundrecht“ - eine Einschränkung per Gesetz wäre daher verfassungswidrig. Korinek plädiert daher dafür, NGOs wie Tierschutzorganisationen und Autofahrerklubs vom Gesetz auszunehmen - etwa über eine klare Abgrenzung von Lobbying für den eigenen Vereinszweck und kommerzielles Lobbying für Dritte.
Korinek: Neue Regeln für Kammern nicht notwendig
Ein „schwerer Fehler“ des Gesetzes ist seiner Meinung nach, dass nur Lobbying bei Verwaltung und Gesetzgebung vom Gesetz erfasst wird, nicht aber die Einflussnahme auf ausgegliederte Einheiten wie Finanzmarktaufsicht und Regulatoren sowie bei Auftragsvergaben und Förderungen. Nicht nötig sind aus Korineks Sicht eigene Verhaltensregeln für Kammern, da diese ohnehin in den entsprechenden Gesetzen geregelt seien.
Auch dass der Bund mit dem Gesetz die Kompetenz für den Erlass von Verhaltensregeln für alle Interessensverbände an sich ziehen möchte, ist für Korinek problematisch, denn damit wären alle auf Landesebene erlassenen Gesetze etwa über Ski- oder Sportverbände mit einem Schlag verfassungswidrig: „Ich weiß nicht, wie das passiert ist.“
Gesetzesentwurf für Sickinger „Fortschritt“
Der Politikwissenschaftler Hubert Sickinger sieht den Gesetzesentwurf in bestimmten Bereichen als „Fortschritt“, etwa die verpflichtende Registrierung von berufsmäßigen Lobbyisten. Allerdings kritisiert er, dass Interessensvertretungen und freiwillige Lobbytätigkeit von dem Gesetz kaum erfasst seien. Unverständlich ist für Sickinger, dass Lobbyingunternehmen zwar ihre Auftraggeber ans Register melden müssen, diese Information aber geheimbleibt. Das Anwaltsgeheimnis verbiete einem Anwalt ja auch nicht, bei Gericht den Namen seiner Klienten zu nennen, argumentierte Sickinger.
Kritik an der im Gesetzesentwurf geplanten Ungleichbehandlung von „Interessensvertretern“ (also etwa Kammern) und kommerziellem „Lobbyisten“ kam von den eingeladenen Branchenvertretern. Andreas Kovar, Lobbyist und Sprecher des Austrian Lobbying & Public Affairs Council (ALPAC), und Feri Thierry, Unternehmensberater und Präsident des Österreichischen Public Affairs Verbandes (ÖPAV), sehen darin eine Schieflage. „Ich glaube, dass das Interesse der Ärztekammer nicht wichtiger und bedeutender ist als das der Pharmig und als das der Patientengruppen“, so Thierry am Beispiel der Gesundheitspolitik.
Mehr Transparenz seitens der Regierung
Die Registrierungspflicht von Lobbyisten und die im Gesetz vorgesehenen Verhaltensregeln begrüßten Thierry und Kovar allerdings. Im Gegenzug fordern sie aber auch mehr Transparenz von der Politik, konkret öffentlichen Einblick in die Erstellung von Gesetzesentwürfen auf Regierungsebene. Kovar forderte die Regierung auf, nach Vorbild der EU-Kommission auch politische Strategiepapiere (Grün- und Weißbücher) und die Teilnehmer an Hearings zu veröffentlichen.
Sepp Schellhorn, Präsident der Österreichischen Hoteliervereinigung, kritisierte die im Gesetz vorgesehene Unterscheidung zwischen „Lobbyisten“ und „Interessensvertretern“. Dass für zweitere - also etwa Kammerfunktionäre - mildere Bestimmungen vorgesehen seien als für andere Interessensvertreter, sei „untragbar“. „Zahnlos“ ist aus Sicht von Rechtsanwaltskammer-Vizepräsident Armenak Utudjian die Bestimmung, dass die Kammern angeben sollen, wie viele Mitarbeiter „überwiegend“ mit der Interessensvertretung beschäftigt sind - hier werde man wohl „Null“ angeben müssen.
Kritik von SPÖ und Opposition
Kritik an dem Gesetzesvorhaben kam allerdings auch von den Abgeordneten - und zwar auch aus der SPÖ. So kritisierten die Abgeordneten Peter Wittmann und Otto Pendl, dass der Entwurf Probleme für Gemeindefunktionäre bringen könnte, die auch als Abgeordnete tätig sind. Hintergrund: Im Gesetzesentwurf ist festgelegt, dass ein öffentlicher Funktionsträger „in seinem Aufgabenbereich nicht als Lobbyist (...) tätig werden“ darf.
Änderungsbedarf sehen auch noch die Oppositionsparteien, auf deren Zustimmung die Regierung wegen der für das Gesetz nötige Zweidrittelmehrheit angewiesen ist. FPÖ-Justizsprecher Peter Fichtenbauer will die für Anwälte vorgesehene Ausnahme aus dem Lobbyistengesetz noch weiter „nachschärfen“ (worüber übrigens fraktionsübergreifende Einigkeit mit den Anwälten in der SPÖ-Fraktion herrschte). Geschieht das, ist für ihn eine Zustimmung denkbar.
Das BZÖ lehnt die Ausnahmebestimmungen für Kammern ab. Und Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser fordert, dass die Öffentlichkeit auch Einblick in jene Teile des geplanten Lobbyistenregisters bekommt, die Auftraggeber und Auftragsgegenstand der Lobbyunternehmen umfasst.
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Publiziert am 12.03.2012