Causa BUWOG: Liechtenstein prüft Aktenherausgabe
Die österreichische Justiz blickt in der Causa BUWOG, die sich um Ex-Finanzminister Karl Heinz-Grasser dreht, mit Spannung nach Liechtenstein, wo zuletzt ein Urteil des Fürstlichen Obergerichts die Herausgabe von beschlagnahmten Unterlagen bei Grassers Wirtschaftstreuhänder in Vaduz untersagt hatte.
Die Liechtensteiner Staatsanwaltschaft hat die Revisionsbeschwerde nun eingebracht. Es würden auch schon die Stellungnahmen der betroffenen Gesellschaften vorliegen, teilte die Staatsanwaltschaft der APA mit. „Der Akt wurde dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung über die Revisionsbeschwerde vorgelegt“, teilte der Pressesprecher des Fürstlichen Landgerichtes, Willi Büchel, heute der APA mit.
Grasser weist Verantwortung zurück
Grasser hatte bei seiner Befragung im U-Ausschuss sämtliche Vorwürfe gegen ihn in Sachen BUWOG-Verkauf zurückgewiesen. Er übernehme die politische Verantwortung für den „rechtlich korrekten Verkauf“. Zu strafrechtlich relevanten Fragen wollte er sich nicht äußern. Zuvor hatte Grassers Ex-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht seinen früheren Chef wie schon in der Vergangenheit schwer belastet und von Manipulationen beim Verkauf gesprochen. Grasser sieht in Ramprecht einen „Lügner“ aus „niedrigen Rachemotiven“.
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Publiziert am 18.04.2012