Nationalrat: Inskriptionsfrist wird vorverlegt
Die Inskriptionsfrist für Studenten wird vorverlegt, um den Unis eine bessere Planung zu ermöglichen. Das hat der Nationalrat gestern Abend einstimmig beschlossen. Die allgemeine Frist für die erstmalige Zulassung an einer Universität zu einem Bachelor- oder Diplomstudium endet demnach künftig österreichweit am 5. September (Wintersemester) bzw. am 5. Februar (Sommersemester). Bei Doktorratsstunden wurde festgelegt, dass dieses jederzeit - auch innerhalb des Semester - begonnen werden kann.
Was die Bachelor- und Masterstudien angeht, legen die Rektorate den Beginn der Zulassungsfrist selbstständig fest, das Ende erfolgt einheitlich. Dabei hat die Zulassungsfrist für das Wintersemester mindestens acht Wochen, für das Sommersemester wenigstens vier Wochen zu betragen.
Die Vorverlegung der Inskriptionsfrist ersetzt im Wesentlichen die erst 2010 eingeführte verpflichtende Voranmeldung, die gescheitert war, wie Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle im Nationalrat auch eingestand. Die Idee hinter der Voranmeldung war, dass die Unis mehr Planungssicherheit bekommen sollten. Da sich Studenten jedoch an beliebig vielen Unis für beliebig viele Fächer vorab registrieren konnten, hatten die Zahlen keinerlei Aussagekraft darüber, wie viele Neostudenten tatsächlich an einer Hochschulen zu erwarten waren.
Publiziert am 19.04.2012