Erleichterter Zuzug für Türken mit österreichischem Ehepartner

Türkische Staatsbürger könnten künftig von diversen Verschärfungen des Fremdenrechts ausgenommen werden. Das legen Entscheide von Europäischem Gerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nahe, die heute von der grünen Menschenrechtssprecherin Alev Korun und Anwalt Helmut Blum in einem Pressegespräch präsentiert wurden.

Demnach müssten Türken mit österreichischem Ehepartner etwa die Integrationsvereinbarung mit den verpflichtenden Sprachtests nicht absolvieren. Das Innenministerium betonte, dass den Entscheidungen Folge geleistet werde. Die Entscheide seien „sehr eindeutig“, sagte Ministeriumssprecher Karlheinz Grundböck.

Verweis auf Assoziierungsabkommen

Im konkreten Fall eines Türken, der um Asyl ansuchte und während des Verfahrens eine Österreicherin heiratete, dann aber keinen regulären Aufenthaltstitel erhielt, fällte der EuGH, an den sich der Verwaltungsgerichtshof gewandt hatte, ein grundlegendes Urteil.

Die EuGH-Richter verwiesen auf ein bereits lange bestehendes Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei, das besagt, dass sämtliche Verschärfungen des Fremdenrechts seit Österreichs EU-Beitritt im Jahr 1995 nicht anzuwenden sind.

Der VwGH schloss sich im Jänner dieser Rechtsmeinung an. Mittlerweile gibt es laut Anwalt Blum auch entsprechende Folgeurteile in anderen Fällen. Konkret bedeutet das für diese Gruppen, dass diverse, vor allem seit der Jahrtausendwende vollzogene, Verschärfungen des Fremdenrechts - etwa die Deutschkurse - nicht angewendet werden dürfen.

Publiziert am 23.04.2012