Weiterverkauf von Gebrauchtsoftware ist zulässig

Gebrauchte Softwarelizenzen sollen generell weiterverkauft werden dürfen. Nach einem heute beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg vorgelegten richterlichen Rechtsgutachten soll das auch dann gelten, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde.

Dagegen soll es unzulässig sein, die Software für den Weiterverkauf zu kopieren. Das abschließende Urteil wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte verkündet. Der EuGH ist nicht an das Gutachten gebunden, er folgt dem Gutachter aber in den allermeisten Fällen.

Rechtsstreit zwischen UsedSoft und Oracle

Software wird inzwischen meist nicht mehr auf CDs verkauft, sondern direkt beim Hersteller aus dem Internet heruntergeladen. Das deutsche Unternehmen UsedSoft handelt mit Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem bei UsedSoft erworbenen „gebrauchten“ Lizenzschlüssel kann sich der Käufer teils direkt beim Hersteller die Software neu herunterladen.

Dagegen klagte das US-Unternehmen Oracle. Es gehört zu den weltweit führenden Softwareherstellern, insbesondere für den Bereich elektronischer Datenbanken. Mit dem bei UsedSoft erworbenen Lizenzschlüssel kann sich der Käufer direkt bei Oracle eine neue Kopie der Software herunterladen. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) legte den Streit dem EuGH vor.

Publiziert am 24.04.2012