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Jahre zurückliegende Vorarbeit

Nachdem SPÖ und ÖVP es nach einem ersten Anlauf vor zwei Jahren nicht geschafft haben, soll es jetzt ganz schnell gehen: Die Koalitionsparteien wollen noch am Freitag bei der Regierungsklausur ein Transparenzpaket inklusive strengerer Regelung der Parteispenden vorstellen.

Bereits nächste Woche soll mit der Erstellung des Gesetzestextes begonnen werden. Dass die nunmehrigen Verhandlungen so schnell Fortschritte machen, hat vor allem einen Grund: Die Regierungsparteien haben eine Grundsatzeinigung aller fünf Parlamentsparteien aus dem Frühherbst 2010 aus der Lade gezogen. Dorthin hatten die Regierungsparteien das Papier nach monatelangen Verhandlungen, die damals unter anderem durch Berichte über Geldflüsse im Zuge des Verkaufs der Hypo Alpe Adria ins Rollen gekommen waren, gelegt.

Schon damals hatte man sich auf die 7.000-Euro-Grenze, ab der Parteispenden meldepflichtig werden, geeinigt. Nach einer Bewegung der ÖVP in Richtung SPÖ zeichnet sich nun ab, dass die Grenze auf rund 5.000 Euro gesenkt wird. Er sei zwar bisher immer von 7.000 Euro ausgegangen, „an einer Neudefinition dieser Grenze wird es aber nicht scheitern“, so ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Alter Knackpunkt

An einem Streitpunkt, der auch in den damaligen Verhandlungen nicht gelöst wurde, spießt es sich auch jetzt wieder: Sollen parteinahe Firmen und Firmen, an denen politische Parteien Anteile halten, ebenfalls ihre Finanzen offenlegen? Die ÖVP macht Druck und forderte das auch am Dienstag wieder vehement ein. Sie verwies darauf, dass Firmen mit Naheverhältnis zur SPÖ in Wien zahlreiche Aufträge der Stadt bekämen. „Und man kann das durchaus als indirekte Parteienförderung sehen“, so ÖVP-Klubchef Kopf.

ÖVP-Vizekanzler Michael Spindelegger betonte in einer Aussendung: „Wenn wir Transparenz ernst nehmen, dann muss alles umfasst sein. Das ist entscheidend.“ Es dürften „keine neuen Winkelkonstruktionen für parteinahe Unternehmen angedacht werden, um die neuen Regeln wieder zu umgehen“.

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) sah das nach dem Ministerrat anders: Wenn es die notwendige Transparenz gebe, habe er kein Problem damit, wenn Betriebe im Nahbereich von Parteien stünden. Und SPÖ-Klubchef Josef Cap: „Wir wollen nicht hineinsehen in die Bücher von Firmen, sondern wir wollen einfach nur wissen: Gibt es hier Geschäfte, und scheint das im Rechenschaftsbericht auf? Und das kann ja alle Parteien betreffen, nicht nur die SPÖ.“

Auch Vorfeldorganisationen betroffen

Klar ist dagegen, dass Verstöße gegen die Parteispendenregelung künftig mit Geldstrafen geahndet werden. Auch derzeit gibt es eine Meldepflicht, doch diese ist aufgrund fehlender Sanktionen zahnlos. Auch Vorfeldorganisationen wie Gewerkschaften und Seniorenvertreter sollen zur Offenlegung verpflichtet werden.

Beide Seiten zeigten sich offen dafür, die Wahlkämpfe kostenmäßig zu begrenzen. Spindelegger pochte hier aber auf eine möglichst verbindliche Regelung. Denn Fairnessabkommen seien noch bei fast jedem Wahlkampf beschlossen, letztlich aber nie entsprechend umgesetzt worden.

Grenze für Wahlkampfkosten?

ÖVP-Generalsekretär Hannes Rauch kann sich bei den Wahlkampfkosten eine Grenze von fünf oder sechs Millionen Euro pro Partei inklusive Sanktionen wie Strafzahlungen vorstellen. Keine Zahlen nannte SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Laura Rudas. Die FPÖ sprach am Dienstag in einer Aussendung von einer „Pseudo-Kostenbremse“ und gar von „Maßnahmen der strukturellen Gewalt gegen die Opposition“. So schlussfolgerten die Freiheitlichen aus Rudas’ Aussagen, dass „die Oppositionsparteien endgültig zum Schweigen verdammt und kleingehalten“ werden sollen.

Rudas fühlte sich missverstanden: Selbstverständlich sollten für alle Parteien die gleichen Obergrenzen gelten, betonte sie. Die Limits könnten aber beispielsweise je nach Größe des Gremiums, also etwa Landtag oder Nationalrat, unterschiedlich hoch sein. Sie warf im Gegenzug der FPÖ vor, keine Kostenbeschränkung haben zu wollen, weil die FPÖ am meisten für Kampagnen ausgebe.

Die kleinste Partei im Parlament, das BZÖ, betonte, sie sei zur Begrenzung der Wahlkampfkosten bereit. Ein entsprechender Antrag des BZÖ liege seit Februar im Nationalrat. Die Grünen hatten ihrerseits den Regierungsparteien mit einem Antikorruptionsvolksbegehren gedroht, sollte es nicht noch vor dem Sommer eine Einigung auf die Offenlegung von Parteispenden und andere Maßnahmen gegen Korruption geben.

Faymann erklärte es zudem zum Ziel, dass das Transparenzpaket bundesweit und einheitlich - also auch für Landesparteien - gelten soll.

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Publiziert am 27.04.2012