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Vertrauen ist gut, Kontrolle wäre besser
Wenn die Regierungsparteien auf strenge Kontrollmechanismen „vergessen“ sollten, wäre das nichts Neues: Gerade dieser Bereich liegt in Österreich seit Jahrzehnten im Argen. Schon im Jahr 2000 legte der Rechnungshof deshalb entsprechend klare Empfehlungen vor, die jedoch nicht umgesetzt wurden. Eine noch weit deutlichere Sprache spricht der jüngste Bericht der Antikorruptionsgruppe im Europarat (GRECO), der über die finanziellen Rahmenbedingungen der heimischen Parteienlandschaft ein denkbar schlechtes Urteil fällt.
Bisher „keine Beschränkungen“
Den Inhalt der verworrenen Gesetzeslage in Österreich stellt der GRECO-Bericht mit einem Satz klar: „Die private Finanzierung von Parteien und Wahlkämpfen ist frei und unterliegt keinen Beschränkungen durch das PartG (Parteiengesetz, Anm.) oder andere einschlägige Gesetze.“ Weder existierten Vorgaben „hinsichtlich des Betrags/der Höhe/der Regelmäßigkeit der Beiträge von privaten Spendern noch sonstige Beschränkungen für Spenden und andere Formen der Unterstützung.“
Zwar sind Parteien zur Abgabe von Rechenschaftsberichten und Prüfberichten unter Aufsicht von Wirtschaftsprüfern verpflichtet. Das Gesetz verlangt von den Parteien grob gesagt aber nur, dass die Berichte rechtzeitig abgegeben werden. Konsequenzen für mangelhafte Qualität der Berichte müssen die Parteien nicht wirklich fürchten. Selbst im Hinblick auf Parteienfinanzierung aus öffentlichen Geldern dürften Behörden die Parteien gar nicht prüfen und seien „auf die Schlussfolgerungen der privaten Prüfung angewiesen“, wird im GRECO-Bericht betont.
Schonungslose GRECO-Schlussfolgerung
Gerade weil das Fehlen unabhängiger Kontrollmechanismen auch allen heimischen Parteien bewusst ist, rang man sich im Jahr 2000 in Paragraf eins des Parteiengesetzes zur Bestimmung durch, dass der Präsident des Rechnungshofes „Listen von Spenden an politische Parteien entgegennehmen, verwahren und (...) öffentlich feststellen (kann), ob Spenden in der ihm übermittelten Liste ordnungsgemäß deklariert wurden“ - das aber nur „auf Ersuchen der betreffenden Partei“. Keine einzige heimische Parlamentspartei hat dieses Angebot seither wahrgenommen.
Dazu kommt noch: Paragraf eins des Parteiengesetzes steht im Verfassungsrang. Das bedeutet, dass er nur mit Zweidrittelmehrheit abgeändert werden kann. Daraus, dass die Koalition ihr „Transparenzpaket“ nun allein beschließen will, lässt sich also schließen, dass Parteien sich weiterhin nur auf eigenes „Ersuchen“ vom Rechnungshof prüfen lassen müssen. Nicht umsonst heißt es im GRECO-Bericht zusammenfassend, die heimischen Normen zur Parteienfinanzierung seien „nach europäischem Maßstab nicht aktuell“ und entsprächen „bei weitem nicht“ den „Regeln gegen Korruption bei der Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkämpfen“.
Noch viele intransparente Ecken
Selbst wenn die Koalition aber abgesehen davon mit einer Totalreform der Kontrollmechanismen von Parteifinanzen überraschen sollte, würde auch das nicht wirkliche Transparenz schaffen. Denn die jetzigen Vorhaben laufen vor allem auf eine Novellierung des Parteiengesetzes und seiner Nebenbereiche hinaus. Diese Normen regeln jedoch nur einen kleinen Teil der finanziellen Rahmenbedingungen der Parteien. Es gibt auch noch viele weitere Vorschriften in dieser Hinsicht, etwa das Parteiklubgesetz und das Gesetz zu den Politakademien der Parteien.
Daneben finden in weiten Teilen auch vereinsrechtliche Vorschriften Anwendung. Außerdem gilt schließlich auch die gesamte „normale“ Gesetzesmaterie für Parteien, wenn sie als Veranstalter, Arbeitgeber, Auftraggeber oder in anderen zivilrechtlichen Positionen auftreten. Die Parteilandschaft der Länder ist dabei noch gar nicht berücksichtigt. In anderen Worten: Wenn das angekündigte „Transparenzpaket“ wirklich nur den Kernbereich der Parteienfinanzierung betreffen sollte, bleiben immer noch genug Ecken übrig, in denen sich im Hinblick auf echte Transparenz nichts geändert haben wird.
Lukas Zimmer, ORF.at
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Publiziert am 27.04.2012