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Regelung wird kaum eingehalten
Allerdings ist selbst diese Meldung in vielen Fällen unterblieben, wie eine Aufstellung des Politikwissenschaftlers Hubert Sickinger zeigt. So hat das BZÖ die großzügige Wahlkampfhilfe der Telekom Austria (TA) im Jahr 2006 nicht deklariert.
17,2 Mio. Euro für SPÖ, 11,8 Mio. für ÖVP
Derzeit können die Parteien Geld von Großspendern annehmen, ohne ihre Gönner öffentlich zu nennen. Vorgeschrieben ist lediglich, dass Zuwendungen über 7.260 Euro einmal jährlich dem Rechnungshof-Präsidenten gemeldet werden. Der darf die Angaben aber weder prüfen noch veröffentlichen. In ihren jährlichen Rechenschaftsberichten müssen die Parteien lediglich die Gesamtsummen angeben.
Die meisten Großspenden deklariert hat seit 2000 die SPÖ: In ihren Rechenschaftsberichten finden sich laut Sickingers Aufstellung insgesamt Großspenden von 17,2 Mio. Euro, bei der ÖVP sind es 11,8 Mio. Euro. Deutlich abgeschlagen die Oppositionsparteien: Die FPÖ hat (in den schwarz-blauen Regierungsjahren) 1,4 Mio. Euro an Großspenden verbucht, das BZÖ 200.000 Euro. Bei den Grünen sind bisher keine Spenden über 7.260 Euro angefallen.
Falsche Angaben
Auch die SPÖ hat seit 2008 keine Großspenden mehr gemeldet. Ihr „Wahlfonds“, der in Wahljahren ein bis zwei Mio. Euro bringt, besteht nach offiziellen Angaben aus von den Landesparteien eingehobenen Kleinspenden. Dass die Angaben der Parteien mitunter schlicht falsch sind, lässt sich in Zusammenhang mit der TA-Affäre unschwer nachweisen: So erhielt das BZÖ 2006 fast eine Million Euro von der TA. Das Geld floss direkt an vom BZÖ beauftragte Werbeagenturen und somit in den Wahlkampf der Partei.
Im Rechenschaftsbericht für das Wahljahr scheinen die Zahlungen jedoch nicht auf. Deklariert wurden nur Großspenden im Ausmaß von 70.000 Euro. Auch die ÖVP deklarierte ihre Wahlkampfspenden der TA im Jahr 2008 (insgesamt zumindest rund 120.000 Euro) wohl nicht: In der Kategorie Unternehmensspenden des Rechenschaftsberichts 2008 scheinen nur 70.000 Euro auf.
Offenlegungspflicht aller Großspenden gefordert
Für Sickinger sind die aktuell geltenden Regeln folglich „zum Krenreiben“. Er plädiert für eine Offenlegungspflicht aller Großspenden und für Strafzahlungen bei Zuwiderhandlung. Außerdem verweist er darauf, dass in die Offenlegungspflicht auch alle Teil- und Vorfeldorganisationen einbezogen werden müssen, damit die „Stückelung“ von Parteispenden verhindert wird.
Konkret würde das bedeuten, dass sämtliche Zuwendungen eines Spenders an alle Teilorganisationen einer Partei zusammengerechnet und erst dann geprüft wird, ob der Grenzwert für die Offenlegung überschritten wurde. Eine Partei müsste eine Zuwendung folglich auch dann als Großspende deklarieren, wenn je ein Drittel an eine Landespartei, an die Gewerkschaftsfraktion und an die Bundespartei geflossen ist.
Landes- und Teilorganisationen nicht enthalten
Derzeit sind die Finanzen von Landes- und Teilorganisationen sowie von parteinahen Unternehmen und Vorfeldorganisationen nicht in den öffentlich einsehbaren Parteibilanzen enthalten. So ist das, was die Wiener SPÖ über ihr umfangreiches Firmengeflecht lukriert, derzeit für die Öffentlichkeit nicht durchschaubar. Genauso hat der ÖVP-Bauernbund seit 2000 2,7 Mio. Euro vom Landwirtschaftsministerium erhalten, sein „Forum Land“ noch einmal 3,4 Mio. Euro. Bekannt wurde das allerdings erst durch eine parlamentarische Anfrage des BZÖ.
Die umstrittene Förderung des Landwirtschaftsministeriums für den ÖVP-Bauernbund wird auch heuer ausgezahlt. Allerdings wird die Subvention gekürzt, wie eine Sprecherin von Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) der APA sagte. Der genaue Betrag sei noch nicht festgelegt, aber natürlich wirke sich die allgemeine budgetäre Situation auch auf alle „Ermessensausgaben“ aus.
Im Landwirtschaftsministerium verweist man diesbezüglich allerdings darauf, dass auch andere Bauernorganisationen vom Ressort gefördert werden. So habe die Bauernorganisation der SPÖ seit 2000 knapp 700.000 Euro an Subvention erhalten. „Es geht darum, dass man Institutionen unterstützt, die die Interessen der Landwirtschaft vertreten“, so die Berlakovich-Sprecherin. Verteidigt wird die Subvention auch vom Bauernbund. Schließlich sei der Bauernbund eine „staatstragende Organisation“.
Verfassungsmehrheit nötig
Zur Umsetzung der neuen Regelung braucht die Regierung eine Verfassungsmehrheit und ist damit auf die Mitwirkung der Opposition angewiesen, das allerdings nicht, wie vielfach vermutet, um auch die Landesparteien einzubeziehen. Das wäre auch ohne eigene Verfassungsbestimmung möglich, betont Sickinger gegenüber der APA. Nötig ist die Verfassungsänderung vielmehr, um eine verfassungsrechtliche Schutzklausel für Parteien zu umgehen.
Laut Parteiengesetz darf die Tätigkeit der Parteien nämlich nicht durch einfache Gesetze eingeschränkt werden. Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern bundesverfassungsgesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
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Publiziert am 27.04.2012