Erste Details zu Kürzungen bei AUA
Sollten die nächtlichen Vereinbarungen halten, wird in den nächsten fünf Jahren Frieden zwischen Betriebsrat und AUA-Chefs herrschen. Laut der heutigen Ausgabe des „Standard“ läuft so lange eine „Friedenspflicht“. Bis dahin solle kein Betriebsübergang, keine Fusion, keine Kündigung des Kollektivvertrages erfolgen.
Die Vereinbarung sieht zum Teil massive Gehaltseinbußen der rund 300 AUA-Piloten mit alten Kollektivverträgen (KV) vor. Sie verlieren rund 30 Prozent ihres Bruttogehalts, erhalten dafür aber Abschlagszahlungen für den Pensionsanspruch. Nicht ungeschoren bleiben auch die Tyrolean-Piloten.
Gehaltseinbußen bleiben unbefristet
Im Schnitt erhalte ein „KV-alt“-Kapitän 250.000 Euro, ein KV-alt-Kopilot rund 150.000 Euro, und „KV-neu“-Piloten bekommen eine einmalige Abschlagszahlung von 25 Prozent, was im Schnitt pro Person etwa 20.000 bis 40.000 Euro ausmache. Danach erfolge die Umstellung auf die gesetzliche Abfertigung. Nur bei Arbeitsunfähigkeit gebe es maximal 39 Monatsgehälter Abfertigung, 30 Monatsbezüge gebe es im Fall einer Kündigung in den nächsten zwei Jahren, heißt es in dem Bericht.
Die Bezüge der „KV-neu“-Piloten bleiben erhalten, inklusive der Vorrückungen (Biennalsprünge). Gestrichen wird der Inflationsausgleich. Die fünfprozentigen Gehaltseinbußen vom alten Sparpaket bleiben unbefristet. Ab dem nächsten Jahr werden, wie weiter verlautet, keine Überstunden mehr bezahlt. Dem schon länger deponierten Plan gemäß wird die Anzahl der Flugstunden von derzeit jährlich 800 auf das gesetzliche Limit von 900 Stunden erhöht.
Publiziert am 25.04.2012