BAWAG-Prozess: Ersatzrichter darf weiter Fragen stellen
Das Gericht im zweiten BAWAG-Prozess unter dem Vorsitz von Richter Christian Böhm hat heute nach einer kurzen Beratung den Antrag von Nakowitz-Verteidiger Carl Constantin Eschlböck abgewiesen. Der Ersatzrichter Stefan Erdei führte daraufhin seine Befragung des Angeklagten Peter Nakowitz fort.
Böhm begründete die Abweisung damit, dass der Antrag gegen die Praxis und auch gegen die Rechtslage betreffend Ersatzschöffen und Ersatzrichter sei. Der Ersatzrichter dürfe wie die Ersatzschöffen neben den für die Hauptentscheidung Berufenen bei der Verhandlung anwesend sein.
Eschlböck hatte zuvor argumentiert, bei der Befragung des Angeklagten durch den Ersatzrichter könnten wesentliche Verfahrensmängel entstehen, und verwies auf die seiner Meinung nach „nicht gehörige Zusammensetzung des Senates“, sofern die Befragung durch den Ersatzrichter Beweisergebnisse produziert haben sollte, die für die Strafbestimmung betreffend Nakowitz nachteilig sein sollten.
Nachdem Zweitrichter Stefan Erdei dennoch mit der Befragung fortfuhr, beantragte der Verteidiger, der Senat sollte den Ersatzrichter von der weiteren Befragung zurückziehen. Das lehnte der Senat schließlich ab.
Publiziert am 26.04.2012