EU fixiert Sanktionen bei Marktmanipulation

Auf einen europäischen Rechtsrahmen für strafrechtliche Sanktionen bei Insiderhandel und Marktmanipulation wollen sich die EU-Justizminister heute in Luxemburg zumindest teilweise einigen. In Österreich ist Marktmanipulation bisher nur verwaltungsrechtlich nach dem Börsegesetz mit einer Geldstrafe bis zu 75.000 Euro strafbar.

Insiderhandel ist in Österreich bereits gerichtlich strafbar. Wer als Insider Informationen missbräuchlich verwendet, um sich oder anderen einen Vermögensvorteil zu verschaffen, kann in Österreich derzeit mit Gefängnis bis zu drei Jahren bestraft werden. Wenn durch die Tat ein 50.000 Euro übersteigender Vermögensvorteil verschafft wird, kann die Freiheitsstrafe sechs Monate bis fünf Jahren betragen.

Die EU-Verordnung schreibt keine Mindesthöchststrafe fest. Nach Angaben von Diplomaten sollen Details und die genaue Abgrenzung zwischen Straf- und Verwaltungsrecht im kommenden Halbjahr unter zypriotischem EU-Vorsitz entschieden werden. Auch das Europaparlament entscheidet in dieser Frage noch mit. Großbritannien und Dänemark machen wegen Ausnahmeregeln nicht mit.

Publiziert am 26.04.2012