BAWAG-Prozess: Weninger sieht sich von Elsner getäuscht
Am heutigen dritten Tag des zweiten BAWAG-Prozesses wurde zunächst der frühere BAWAG-Aufsichtsratspräsident Günter Weninger befragt. Der pensionierte Gewerkschaftsfunktionär beteuerte, er sei vom damaligen Bankchef Helmut Elsner getäuscht worden.
Richter Christian Böhm befragte Weninger, warum die BAWAG dem Spekulanten Wolfgang Flöttl im Oktober 1998 noch Hunderte Millionen gab, nachdem Flöttl große Verluste von 600 Mio. Dollar eingestanden hatte.
Elsner habe ihm versichert, dass Flöttl den Schaden mit seinem Vermögen ausgleichen werde, aber nur wenn er neues Geld erhalte. Aus Sorge um Indiskretionen im Aufsichtsrat, die den Plan gefährden könnten, und weil Elsner und der Bankanwalt sagten, die Angelegenheit müsse nicht dem gesamten Aufsichtsrat vorgelegt werden, habe er den Aufsichtsrat nicht befasst, sagte Weninger.
Weninger und der „Rucksack“
Weninger schilderte den Ablauf des Geschehens: Am 26. Oktober 1998 habe ihn Elsner angerufen, er sei mit Fieber im Bett gelegen. In einem höchstens 15-minütigen Telefonat habe ihm Elsner von großen Verlusten Flöttls berichtet. Am nächsten Tag, dem 27. Oktober, fand ein Treffen mit dem BAWAG-Vorstand statt.
Dabei habe Elsner zugesichert, dass Flöttl ein sehr reicher Mann sei und mit seinem Vermögen für alle Verluste einstehen werde. Laut dem BAWAG-Anwalt Johann Florian Gehmacher, der während der Sitzung mit Elsner telefonierte, müsse der Aufsichtsrat nicht informiert werden, verteidigte sich Weninger heute für sein Stillschweigen gegenüber dem Aufsichtsrat über den großen Verlust.
„Hier wurde mir ein riesiger Rucksack umgehängt“, sagte er. Er habe damals diese Verantwortung übernommen, um die Interessen des Eigentümers zu wahren.
„Sicherheiten nicht geprüft“
Dass schon während der Krisensitzung am 27. Oktober der damalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz Überweisungen an Flöttl durchführte, das habe er nicht gewusst, beteuerte Weninger. Flöttl sei bei der Sitzung dabei gewesen. Vor neuerlichem Geldfluss an Flöttl hätten noch die von diesem angebotenen Sicherheiten geprüft und gesichert werden müssen, so Weninger heute. Das sei aber nicht gemacht worden. Die BAWAG überwies Flöttl weitere 330 Mio. Dollar, auch dieses Geld ging verloren.
Auch betreffend Flöttls Vermögen sei er getäuscht worden, so Weninger. Elsner habe damals versichert, dass Flöttls Vermögen zur Abdeckung des Schadens für die BAWAG ausreiche. Elsner habe auch gesagt, Flöttl gebe sein Vermögen nicht her, wenn man ihm nicht durch neues Geld ermögliche, auf dem Markt zu bleiben.
Wenn sich Flöttl vom Markt zurückziehen müsse, würden die Verluste bekannt, und das würde auch auf die BAWAG zurückfallen, habe Elsner damals argumentiert. Flöttls verwertetes Vermögen, eine Kunstsammlung und Immobilien, reichten bei weitem nicht für eine Verlustabdeckung aus.
Der Vorwurf gegen Weninger
Im erster Instanz war Weninger zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden, davon sechs Monate unbedingt. Das Urteil wurde vom Obersten Gerichtshof (OGH) in großen Teilen aufgehoben, lediglich der Schuldspruch für zwei Bilanzdelikte wurde bestätigt.
Nun sitzt er wegen des Untreuevorwurfs für 330 Mio. Dollar wieder auf der Anklagebank. Es geht um die Zeichnung einer Anleihe von 250 Mio. Dollar (von Flöttls Gesellschaft „Hapenny“) und 80 Mio. Dollar für einen Betriebsmittelkredit (an Flöttls Gesellschaft „Ophelia“), die Flöttl nach den ersten großen Verlusten im Oktober 1998 von der BAWAG wieder erhalten hatte. Auch dieses Geld sah die Bank nie wieder.
Publiziert am 27.04.2012