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Opposition fordert Verbesserungen
Der Experte empfiehlt vielmehr eine unabhängige Kontrollkommission „mit gerichtlichem Charakter“ oder strafrechtliche Regelungen als Alternative für gravierende Verstöße. 100.000 Euro Strafe bei Verstoß gegen die Rechenschaftspflicht und das Dreifache einer nicht angegebenen Spende sind derzeit als Verwaltungsstrafen vorgesehen. Spenden müssen gemeldet und vom Rechnungshof kontrolliert werden. Wird vom RH ein Verstoß erkannt, muss der Bundeskanzler diese melden und auch Sanktionen aussprechen.
Sickinger kritisiert, dass es dadurch ein „politisches Sanktionsorgan“ gebe. Zudem sei auch die abschreckende Wirkung der Geldstrafen „bei denen, die es angeht“ eher gering. Die meisten Politiker hätten zwar Respekt vor Geldstrafen, nicht aber der „Typus Politiker“, dessen Handeln man mit diesem Gesetz Einhalt gebieten möchte. Eine „glaubwürdige unabhängige Kontrollkommission“ etwa auf Vorschlag der Höchstgerichte sei daher notwendig.
FPÖ kritisiert „Scheinmaßnahmen“
Auch die Opposition findet für das Transparenzpaket kritische Worte. Als „Absichtserklärung ohne Verbindlichkeitscharakter“ bezeichnet die FPÖ die Regelungen. Für FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache stellt sich vor allem die Frage, wer die Regeln kontrolliert - ohne strenge Kontrollmechanismen seien auch die schärfsten Antikorruptionsregeln bloße Makulatur.
Strache fehlen zudem ein Stiftungsverbot für politische Parteien und ein Verbot von Unternehmensbeteiligungen. Er warf SPÖ und ÖVP vor, dass sie versuchten, mit „Scheinmaßnahmen und kosmetischen Korrekturen ihre Pfründe auch weiterhin zu sichern“.
Niedrigere Grenze gefordert
Die Grünen sehen Potenzial, drängen aber darauf, die Bestimmungen „maßgeblich zu verbessern“. Auch Sickinger betonte, dass es nun auf die detaillierte Ausformulierung im Gesetz ankomme. Er sieht vor allem bei dem Grenzwert von 5.000 Euro, der für die Offenlegung von Spenden angesetzt wurde, Verhandlungsspielraum, da die Regierung für die Verfassungsmehrheit zumindest beim Beschluss von Teilen des Pakets die Zustimmung mindestens einer Oppositionspartei braucht. Die Grünen etwa fordern, dass bereits Spenden ab 500 Euro und auch anonyme Spender offengelegt werden sollen. Ab 7.000 Euro müsste es eine sofortige Veröffentlichung geben.
Dem stellvertretenden Klubchef Werner Kogler fehlt in Sachen Parteispenden etwa Klarheit bei den Sanktionen - seiner Meinung nach sollte es strafrechtliche Bestimmungen (inklusive Haftstrafen) geben. In Sachen Kontrolle betonte Kogler gegenüber der APA, der Rechnungshof dürfte nicht (wie derzeit) nur darauf angewiesen sein, was die Parteien melden.
Länderfrage umstritten
Auch das BZÖ kann mit dem Paket wenig anfangen. „Die rot-schwarze Bundesregierung hat bei ihrer Regierungsklausur eine einzige offene Baustelle mit Schlupflöchern präsentiert“, so BZÖ-Chef Josef Bucher. Es sei noch völlig unklar, ab wann diese Transparenzregelungen in Kraft treten und ob sie für die Länder gelten. Die SPÖ spricht sich für ein Bundesgesetz aus - dann würden die Finanzen und Spendenlisten der Landesparteien in den Rechenschaftsbericht des Bundes aufgenommen werden. Die ÖVP pocht allerdings darauf, den Ländern eigene Regeln zu ermöglichen.
Bis 15. Mai soll die Länderfrage geklärt werden. Derzeit geben sich die Länder noch zurückhaltend. Aus der SPÖ Niederösterreich kam aber bereits der Vorwurf an die Landes-ÖVP, das Transparenzpaket zu blockieren - mehr dazu in oesterreich.ORF.at. Bucher warf Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) vor, sich von der ÖVP „über den Tisch ziehen zu lassen, nur damit ÖVP-Landeshauptmann Pröll (Erwin; Niederösterreich, Anm.) vor den niederösterreichischen Landtagswahlen von strengen Transparenzgesetzen verschont bleibt und im Geheimen Spenden ansammeln kann“.
Spendenverbote „wirklich gut“
Für Sickinger ist die offene Frage der Regelung in den Ländern ein „Streit um des Kaisers Bart“. Es sei klar, dass bei den Spendenregelungen zumindest das in den Ländern gelten müsse, was auch auf Bundesebene Gültigkeit hat. Das müsse auch für die Rechenschaftspflichten gelten.
Als „sehr positiv“ bezeichnete er daher, dass die Spendenregelung für die Gesamtpartei - Bund, Länder, Gemeinden samt Teil- und vorgelagerten Organisationen - gelte. Der Spendenbegriff umfasse zudem auch Sachleistungen, Sponsoring und Inserate sowie Personalleihen. „Wirklich gut“ seien auch die Spendenverbote. Dazu zählen künftig auch Zahlungen wie die Weitergabe von Klubförderung an die Partei, die etwa von der FPÖ praktiziert wird.
AK will nicht ins Lobbyistenregister
Parteinahe Organisationen wie der sozialdemokratische Pensionistenverband und der schwarze ÖAAB akzeptieren die neuen Transparenzregeln bei Parteispenden. Auch die Industriellenvereinigung (IV) hat kein Problem mit dem angekündigten Lobbyistenregister. Die Arbeiterkammer (AK) ist aber überzeugt, nicht in dieses Register zu gehören. Die AK sei eine vom Gesetz legitimierte Interessenvertretung und gehöre nicht in ein Lobbyistenregister.
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Publiziert am 27.04.2012