Beweisumkehr bei Kündigungen - Grüne machen Druck

Die Grünen drängen auf die Beweislastumkehr in vermuteten Diskriminierungsfällen, etwa bei der Kündigung von schwangeren Arbeitnehmerinnen. Das sollte in Österreich längst der Fall sein, verweist Frauensprecherin Judith Schwentner auf eine entsprechende EU-Richtlinie aus dem Jahr 1997.

Für Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes

Die Abgeordnete kündigte deshalb an, bei der EU-Kommission eine Beschwerde einzubringen. Diese leite dann ein Verfahren ein, um zu überprüfen, ob EU-Recht verletzt wurde. Ist das der Fall, komme es zu einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich.

„Oder man setzt es in der Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes um. Das wäre der einfachste Weg“, so die Grünen-Mandatarin.

Arbeitgeber „sitzen am längeren Ast“

Generell gehe es um sämtliche Diskriminierungsgründe wie das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, die ethnische Zugehörigkeit, die Religion und die Weltanschauung. Im Fall einer Kündigung etwa in der Probezeit und einem befristeten Dienstverhältnis sind es derzeit die Betroffenen selbst, die beweisen müssen, dass sie aufgrund einer Diskriminierung gekündigt wurden.

Künftig sollte jedoch der Arbeitgeber den Beweis antreten, dass keine Diskriminierung vorliegt. Das wäre die „gerechtere Lösung“, schließlich sitzen diese „am längeren Ast“, so die Mandatarin. „Man muss sich diesen gesamten Bereich in der Arbeitswelt anschauen, nicht nur die Kündigung von Schwangeren“, fordert Schwentner.

Publiziert am 29.04.2012