Elsner zu BAWAG-Prozess: Flöttls Angaben zu Verlust falsch

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat Aussagen von Wolfgang Flöttl und Günter Weninger im BAWAG-Prozess zurückgewiesen. In einer von Elsners Anwalt Tassilo Wallentin übermittelten Presseaussendung heißt es, dass Flöttls Aussagen zum großen Verlust bei den Investments mit BAWAG-Geldern unrichtig seien.

Flöttls Angaben, dass es durch eine „ungewöhnliche Entwicklung“ zu einem 20-prozentigen Verlust des Dollar gegenüber dem japanischen Yen gekommen sei, weshalb es zu großen Verlusten Anfang Oktober 1998 gekommen sei, würden durch die tatsächliche Kursentwicklung zwischen dem 1. August 1998 und dem 5. Oktober 1998 nicht bestätigt, so Elsner.

Zehn Prozent Kursverlust statt 20?

Das habe auch der Sachverständige im ersten BAWAG-Prozess, Fritz Kleiner, in seinem Gutachten so festgehalten. „Tatsächlich fand zwischen 1.8. und 5.10.1998 eine eher graduelle Abwertung des USD-Kurses gegenüber dem JPY statt, und zwar von JPY 144,85 auf JPY 134,95 pro USD, d. h. um rd. 6,8 Prozent.“

Die Aussage Flöttls hinsichtlich der Kursentwicklung werde durch die vom Sachverständigen angeführten Kurstabellen nicht bestätigt. Im Gutachten heiße es weiter, der 20-prozentige Kursverfall sei erst bis Ende Oktober eingetreten.

Elsner kritisiert auch den früheren BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Weninger, der den Aufsichtsrat nicht von den Verlusten informiert hatte. Weninger hätte sich als Aufsichtsratspräsident seiner Pflichten bewusst sein müssen, dass er den Vorstand zu kontrollieren habe, und nicht umgekehrt, heißt es in der Aussendung.

Publiziert am 30.04.2012