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Faymann drängt Spindelegger
Zur Begründung führte der ÖVP-Obmann aus, dass er wegen des Festhaltens der SPÖ an einer bundeseinheitlichen Regelung nun auch eine Harmonisierung der staatlichen Parteienförderung verhandeln möchte. Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) forderte die ÖVP daraufhin auf, dieses Thema nicht zur Verzögerung des Gesetzes zu verwenden. Faymann betonte, er sei über eine Reform der staatlichen Parteienfinanzierung gesprächsbereit.
Seiner Meinung nach sollte der Gesetzesentwurf zur Parteispendentransparenz aber trotzdem wie angekündigt am 15. Mai im Ministerrat beschlossen werden. Die staatlichen Subventionen könne man anschließend bei den ohnehin noch anstehenden Verhandlungen mit der Opposition besprechen, so Faymann. Und, offenbar an den neben ihm stehenden Spindelegger gerichtet: „Setzen wir das nicht ein, zur Verzögerung eines Gesetzes, das bis auf zwei Punkte fertig ist.“
Spindelegger will noch mit Landeshauptleuten reden
Für Spindelegger ist der Zeitpunkt des Inkrafttreten jedoch „nicht die entscheidende Frage“. Vielmehr gehe es um einen neuen Umgang mit Lobbying und Korruption. Außerdem müsse man im Fall einer bundeseinheitlichen Regelung auch über die staatliche Parteienförderung reden, so der ÖVP-Chef. Schließlich würden auf Bundesebene an Parteien, Akademien und Parlamentsklubs nur 7,3 Euro je Wähler fließen, an die Landesparteien aber zwischen 14,8 (Vorarlberg) und 28,9 Euro (Wien). Er will das Thema mit den Landeshauptleuten am Mittwoch besprechen.
Laut Faymann ist der vom Verfassungsdienst erstellte Entwurf jedenfalls weitgehend fertig. Der Text sieht demnach auch vor, dass die Länder (wie von der ÖVP gefordert, Anm.) einen Spielraum zur eigenständigen Verschärfung der Transparenzbestimmungen erhalten sollen. Demnach würden Spendenverbote zwar einheitlich geregelt. Die Offenlegungsgrenze von 5.000 Euro jährlich (ab dieser Summe müssten die Spender öffentlich genannt werden) sollen die Bundesländer aber auch niedriger ansetzen dürfen, so Faymann.
Es spießt sich an der Rückerstattung
Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) kritisierte den Widerstand des niederösterreichischen ÖVP-Landeshauptmanns Erwin Pröll gegen ein Gesetz bereits ab 1. Juli als „Showpartie“. Pröll lehnt eine bundeseinheitliche Regelung ab und kritisiert, dass es auf Bundesebene im Gegensatz zu Niederösterreich eine Wahlkampfkostenrückerstattung gibt. Er fordert die Abschaffung dieser nach Nationalrats- und EU-Wahlen fälligen rund 14 Mio. Euro-Zahlung an die Parteien - mehr dazu in noe.ORF.at.
Ob eine Abschaffung auch für ihn tatsächlich zur Debatte steht, wollte Spindelegger vor dem Ministerrat allerdings nicht beurteilen. Auch er verwies allerdings darauf, dass es die Wahlkampfkostenrückerstattung in vielen Ländern nicht gibt und betonte: „Wenn wir sagen, es gibt jetzt ein Gesetz für alle, dann werden wir das mitregeln müssen.“
Hohe Parteienförderung in Niederösterreich
SPÖ-Verhandler Josef Ostermayer verwies angesichts der Pröll-Kritik darauf, dass die Parteienförderung auf Bundesebene ohnehin deutlich niedriger sei als in Niederösterreich. Pro Wahlberechtigten gebe es im Bund nämlich gerade einmal zwei Euro jährlich, in Niederösterreich aber 14 Euro. Und auch durch die Wahlkampfkostenrückerstattung kämen auf Bundesebene gerade einmal 2,2 Euro pro Wähler und das nur in Wahljahren dazu.
Außerdem erinnerte Ostermayer den niederösterreichischen Landeshauptmann daran, dass durch das geplante Gesetz, kein Bundesland gezwungen würde, eine Wahlkampfkostenrückerstattung einzuführen. Grund: Erwähnt wird die Wahlkampfkostenrückerstattung im Transparenzpaket nur im Zusammenhang mit der Wahlkampfkostenbegrenzung in Höhe von 50 Prozent dieses Förderbetrages. Die Wahlkampfkostenbegrenzung solle allerdings nur für den Bund, nicht aber für die Länder gelten, betonte Ostermayer.
Wie die Länder binden?
Offen ist laut Faymann nach dem Ministerrat nur noch, ab wann das Gesetz gelten soll. Hier plädiert Faymann für den 1. Juli und will den Entwurf folglich am 15. Mai im Ministerrat absegnen, um noch einen rechtzeitigen Parlamentsbeschluss zu ermöglichen. Außerdem muss eben noch geklärt werden, ob es sich um ein Bundesgesetz mit Umsetzungsspielraum für die Länder (wie von der SPÖ gewünscht) handeln soll, oder (wie von der ÖVP gewünscht) um ein Rahmengesetz des Bundes, das dann von den Ländern noch in eigene Landesgesetze gegossen werden müsste. Faymann meinte in Richtung Koalitionspartner: „Bei gutem Willen ist dieser Zeitplan möglich.“
Kleines Zugeständnis an Opposition
Der Opposition, auf deren Zustimmung die Regierung in der Verfassungsmaterie angewiesen ist, ist das Kanzleramt mit seinem Entwurf jedenfalls bereits in einem Punkt entgegengekommen: Die bei Verstößen gegen die Transparenzregeln vorgesehenen Strafzahlungen sollen nicht (wie ursprünglich geplant) vom Kanzleramt verhängt werden. Vorgesehen ist nun eine aus drei Mitgliedern bestehende Kommission, die von Regierung und Nationalratshauptausschuss auf Vorschlag der drei Höchstgerichtspräsidenten eingesetzt wird.
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Publiziert am 08.05.2012