Verzicht auf Schnellverfahren im Fall Trayvon
Der im US-Bundesstaat Florida wegen der Tötung eines schwarzen Jugendlichen angeklagte Nachbarschaftswächter George Zimmerman hat auf ein Schnellverfahren verzichtet. In einem entsprechenden Antrag vor der Verlesung der Anklage erklärte sein Anwalt Mark O’Mara gestern, er benötige mehr Zeit zur Vorbereitung von Zimmermans Verteidigung. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Die Anklageverlesung fand in Abwesenheit des 28-Jährigen und seines Verteidigers statt. Zimmerman hatte sich zuvor bereits nicht schuldig bekannt und auf sein Teilnahmerecht an der Sitzung verzichtet.
Entscheidung über Verhandlungsbeginn
Zimmerman hatte Ende Februar in Sanford nahe der Stadt Orlando den unbewaffneten schwarzen Jugendlichen Trayvon Martin erschossen. Er gab an, den 17-Jährigen aus Notwehr getötet zu haben und berief sich dabei auf ein umstrittenes Gesetz, das den Menschen in Florida ein besonders weit gehendes Recht auf Selbstverteidigung einräumt. Die Polizei nahm ihn zunächst nicht fest, erst angesichts wachsender Empörung über den Fall wurde die Justiz aktiv.
Nun muss ein Geschworenengericht über Zimmermans Schuld befinden, ihm droht lebenslange Haft. Derzeit befindet er sich gegen Kaution auf freiem Fuß. Bei einer nächsten Anhörung am 8. August soll nun festgelegt werden, wann die Hauptverhandlung beginnt, entschied der Richter nach Angaben des TV-Senders MSNBC.
Publiziert am 08.05.2012