Ungerechtfertigte Enteignung: Rekordstrafe für Italien

Italien muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) wegen ungerechtfertigter Enteignung drei Baufirmen knapp 50 Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das ist die höchste Summe, die der Gerichtshof nach internen Angaben in seiner 53-jährigen Existenz zugesprochen hat.

Laut dem gestrigen Urteil hatte der Staat ein etwa 75.000 Quadratmeter großes bebautes Gelände an der Küste bei Bari aufgrund einer unklaren Gesetzeslage konfisziert und die Gebäude zerstört. Wegen dieser rechtlichen Unklarheiten habe man den Firmen nicht vorwerfen können, mit dem Bau gegen Gesetze zu verstoßen.

Eine Verletzung des Schutzes des Eigentums nach der Menschenrechtskonvention hatte das Gericht in dieser Angelegenheit bereits 2009 festgestellt. Bei diesem aktuellen Urteil ging es nur um die Entschädigung. Gefordert wurden mehr als 350 Mio. Euro.

Publiziert am 10.05.2012