Causa Grasser: Justiz vor Zugriff auf Liechtenstein-Akten

Die österreichische Justiz steht in der Causa BUWOG rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser vor dem Zugriff auf die vor einem Jahr beschlagnahmten Unterlagen von Grassers Wirtschaftstreuhänder in Liechtenstein. Der liechtensteinische Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Ausfolgung der Unterlagen an Österreich für zulässig erklärt.

Nun könnte der Wirtschaftstreuhänder, bei dem die Unterlagen im April 2011 bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden waren, noch eine Beschwerde beim Staatsgerichtshof wegen der Verletzung von Grundrechten einbringen, was in Österreich einer Verfassungsklage gleichkomme, berichten die „Salzburger Nachrichten“ („SN“) heute.

„Da hier sehr hart gekämpft und gegen die Ausfolgung der Unterlagen vorgegangen wird, könnten die Anwälte so eine Beschwerde einbringen, was die Ausfolgung der Akten bis zur Entscheidung des Staatsgerichtshofes weiter verzögern würde“, sagte OGH-Präsident Gert Delle-Karth zur „SN“.

Grasser weist Vorwürfe zurück

In die Unterlagen aus Liechtenstein setzt die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) bei den Ermittlungen gegen Grasser große Hoffnung. Über die Konten und Stiftungen in Liechtenstein sollen 2004 Provisionszahlungen beim Verkauf der staatlichen Wohngesellschaft BUWOG geflossen sein, was Grasser aber stets zurückgewiesen hat. Er habe keine Provision erhalten, beteuerte Grasser immer wieder bei seinen öffentlichen Auftritten in letzter Zeit.