Maßnahme gegen Missbrauch von Mehrwertnummern
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) verhängt erstmals per Bescheid einen auf drei Monate befristeten Auszahlungsstopp für Mehrwertnummern. Das heißt, dass der Diensteanbieter für einen Zeitraum von drei Monaten keine Entgelte für Anrufe zu diesen Rufnummern ausbezahlt bekommt. Grund für die Maßnahme sind Beschwerden über einen möglichen Missbrauch bei bestimmten Telefonnummern.
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Publiziert am 11.05.2012