Zweites „Todesurteil“ gegen iranischen Rapper
Gegen den in Deutschland lebenden iranischen Rapper Shahin Najafi ist ein zweites religiöses Rechtsgutachten (Fatwa) erlassen worden, das einem Todesurteil gleichkommt. Nach Angaben des Nachrichtendienstes Tabnak von gestern stammt es von Großajatollah Nasser Makarem Schirasi.
Auf eine Anfrage seiner Anhänger, wie die Gläubigen auf Beleidigungen schiitischer Heiliger durch Najafi reagieren sollten, erwiderte er: „Jegliche Beleidigung heiliger Imame durch einen Muslim wird als Blasphemie und Apostasie (Abfall vom Glauben) ausgelegt.“ Laut islamischem Recht, das im Iran als Basis der meisten juristischen Urteile gilt, steht auf Blasphemie die Todesstrafe.
Song als Stein des Anstoßes
Bereits vergangene Woche hatte Großajatollah Ali Safi-Golpajegani gegen den 31-jährigen Rapper eine entsprechende Fatwa erlassen, weil dieser in einem seiner Songs den zehnten Imam der schiitischen Muslime beleidigt haben soll. Makarem Schirasi und Safi-Golpajegani gelten im Iran als Leitfiguren, deren Antworten von den Anhängern befolgt werden müssen.
„Ich muss auftreten“
Die Großajatollahs fällen zwar keine Todesurteile im juristischen Sinne, aber ihre Dekrete gelten für ihre Anhänger de facto als solche. Najafi lebt inzwischen an einem geheimen Ort unter Polizeischutz und hat Strafanzeige gegen Safi-Golpajegani gestellt. Dem „Spiegel“ sagte er: „Ich mache weiter, das weiß ich. Ich kann mich nicht verstecken. Ich bin Musiker. Ich muss auftreten.“
Anfangs habe er die Situation noch falsch eingeschätzt. „Ich konnte es nicht glauben. Erst als ich im Internet das Kopfgeld sah, die 100.000 Dollar, die auf mich ausgesetzt worden sind, verstand ich wirklich, das ist jetzt Ernst.“
Publiziert am 15.05.2012