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Volles Risiko bei Wahlkampf

Die Regierung beschließt am Dienstag ihr angekündigtes Transparenzpaket und die Reform der Parteienfinanzierung. Letztere segnet im Wesentlichen den Status quo ab, enthält aber einen Fallstrick für jene Parteien, die nicht im Parlament vertreten sind - etwa die nur im EU-Parlament vertretene Liste Hans-Peter Martin.

Sie werden künftig keine Mittel aus der staatlichen Parteienförderung mehr erhalten, bestätigten Vizekanzler Michael Spindelegger und Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (beide ÖVP) sowie Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) vor dem Ministerrat.

In Parteienförderung eingerechnet

Wesentliche Änderung bei der staatlichen Parteienförderung ist, dass die Wahlkampfkostenrückerstattung (13, 14 Mio. Euro nach Nationalrats- und EU-Wahlen) abgeschafft und in die laufende Parteienförderung eingerechnet wird. Diese kommt allerdings nur jenen Parteien zugute, die auch den Einzug in den Nationalrat geschafft haben.

Wer nur im EU-Parlament vertreten ist wie die Liste Hans-Peter Martin erhielt bisher einen Teil der Wahlkampfkosten erstattet. Künftig gehen diese Parteien aber leer aus. Der demokratiepolitische Haken daran: Die Hürde für Kleinparteien, überhaupt an Wahlen teilzunehmen, wird - angesichts der allein zu tragenden Kosten - damit deutlich höher.

„Da hat er Pech gehabt“

In Richtung Martins und seiner im EU-Parlament vertretenen Liste, die nach der neuen Regelung kein Geld mehr bekommen wird, meinte Hundstorfer: „So ist es, da hat er ein Pech gehabt.“ Innenministerin Mikl-Leitner meinte: „Das ist kein Pech, das ist eine ganz klare Regelung.“ SPÖ-Klubchef Josef Cap wollte die Neuregelung der Wahlkampfkostenrückerstattung nicht als gezielte Benachteiligung der Kleinstparteien bezeichnen. „Wenn Sie sich das anschauen, benachteiligt das alle Parteien“, sagte Cap mit Verweis auf das gesamte Transparenzpaket.

Korridor garantiert Status quo

Bestätigt wurde von den zum Ministerrat eintreffenden Regierungsmitgliedern vor Sitzungsbeginn der geplante Korridor für die öffentliche Parteienfinanzierung der Länder. Dieser wird künftig zwischen zehn und 22 Euro je Wahlberechtigten liegen und damit im Wesentlichen den Status quo abbilden. Kürzungen dürfte es - wenn überhaupt - nur in Wien und Oberösterreich geben. Für den Bund könnte das letztlich sogar eine Erhöhung bedeuten. Für Sickinger bleibt damit im Wesentlichen „alles beim Alten“ - mehr dazu in oe1.ORF.at.

Verhandlungen mit Opposition angekündigt

Nachdem die Regierungsparteien den Gesetzesentwurf für das Transparenzpaket und die Reform der Parteienfinanzierung in Rekordzeit im Ministerrat beschlossen hatten, kündigten Kanzler Werner Faymann (SPÖ) und Vizekanzler Michael Spindelegger (ÖVP) Verhandlungen mit FPÖ, Grünen und BZÖ an. Da es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, ist die Koalition auf die Zustimmung zumindest einer Oppositionsparteien angewiesen.

Faymann betonte, dass große Teile des Transparenzpakets - insbesondere die Spendenverbote (etwa für Staatsfirmen) und die Verpflichtung zur Offenlegung von Großspenden über 5.000 Euro - schon mit 1. Juli in Kraft treten sollen. Die ersten Rechenschaftsberichte mit den Spenderlisten im Anhang werden laut Faymann im Herbst 2013 veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssten ab 1. Juli unverzüglich offengelegt werden.

Spindelegger verteidigt Korridor

Spindelegger wiederum verteidigte den geplanten Korridor für die Parteienfinanzierung auf Länderebene gegen Kritik, wonach die zulässige Obergrenze von 22 Euro je Wahlberechtigten am Status quo nichts ändern wird. „Wir haben das, was derzeit an Bandbreite da war, sehr eingeschränkt“, versicherte Spindelegger.

Schlupfloch „Sachleistungen“

Unklar blieb nach Faymanns Aussagen, ob neben einfachen Geldspenden auch Sachleistungen, Inserate in Parteimedien und Sponsoring von Parteiveranstaltungen unter Angabe des Spenders offengelegt werden müssen. „Aus meiner Sicht muss das alles erfasst sein“, sagte Faymann. Schließlich dürfe man die Transparenzbestimmungen nicht einfach dadurch umgehen, dass man auf die Spende eine andere Bezeichnung draufschreibe. SPÖ-Chefverhandler Staatssekretär Josef Ostermayer präzisierte im Anschluss allerdings, dass die Parteien gemäß dem aktuellen Gesetzesentwurf nur die Gesamthöhe von Sponsoring und Inseraten offenlegen müssen, nicht aber, von wem die Zuwendung kommt.

Den Bereich der Inserate in Parteimedien sieht Spindelegger ohnehin durch das ebenfalls ab 1. Juli geltende Medientransparenzgesetz abgedeckt (dieses gilt allerdings nur für staatsnahe Unternehmen, nicht aber für Inserate von Privatunternehmen, Anm.). Faymann betonte diesbezüglich allerdings auch, dass der Entwurf ohnehin noch mit der Opposition verhandelt werden müsse. „Wenn etwas nachzubessern ist, bessern wir das nach“, versicherte der Bundeskanzler. Schließlich könne man in Verhandlungen nicht davon ausgehen, dass man einfach einen Gesetzesentwurf auf den Tisch lege und dann keinen Beistrich mehr daran ändere.

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Publiziert am 15.05.2012