Britisches Gericht entscheidet über Assange-Auslieferung

Das britische Höchstgericht wird heute über die Auslieferung von WikiLeaks-Gründer Julian Assange urteilen. Er steht unter Verdacht, im August 2010 in Schweden zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall auch vergewaltigt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange in Schweden, er soll nach Angaben der Staatsanwälte zunächst nur befragt werden.

Der EU-weite Haftbefehl wurde von der schwedischen Staatsanwaltschaft erwirkt, die Assange zu dem Fall hören will. Der WikiLeaks-Gründer hält das nicht für rechtens. Ein Haftbefehl müsse von einem Richter ausgesprochen werden, sagte er. Assange glaubt, dass hinter dem Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA stecken.

Er befürchtet im Falle einer Auslieferung nach Schweden die Abschiebung in die Vereinigten Staaten, wo ihm die Todesstrafe drohe. Sollte der Supreme Court - wie bereits zwei Instanzen zuvor - die Auslieferung von Assange als rechtens betrachten, könnte der Australier noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen. Dieser muss dann binnen 14 Tagen entscheiden, ob er die Beschwerde annimmt. Wenn ja, kann sich die Auslieferungsfrage noch Monate hinziehen.

Publiziert am 29.05.2012