Grasser-Stiftung: Anwalt verurteilt

Wegen Urkundenunterdrückung ist gestern der Stiftungsvorstand von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser in Liechtenstein zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Anwalt hatte, so das Gericht, beschlagnahmte BUWOG-Akten bei einer Einsichtnahme mitgenommen und erst nach mehreren Wochen zurückgebracht. Das Landgericht in Vaduz verurteilte ihn zu einer teilbedingten Geldstrafe von umgerechnet fast 107.000 Euro.

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Publiziert am 01.06.2012