BUWOG-Aktenklau: Weiter Warten auf Unterlagen

Nach der nicht rechtskräftigen Verurteilung des Anwalts des Schweizer Treuhänders von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser wegen der BUWOG-Aktenklauaffäre, geht das Warten der österreichischen Justiz auf die heiß umkämpften Unterlagen, die bei dem Grasser-Treuhänder beschlagnahmt worden sind, weiter, berichtete das ORF-Radio gestern.

Das Warten kann noch lange dauern. Denn der Treuhänder spielt auch bei den Ermittlungen gegen die Meinl-Bank eine Schlüsselrolle. Bei der Hausdurchsuchung in Sachen BUWOG wurden nämlich auch Unterlagen zur Causa Meinl bei dem Mann beschlagnahmt. Und an diese Akten kommt die österreichische Justiz mindestens genauso schwer heran, wie im Fall BUWOG. Denn vor kurzem hat der Liechtensteiner Staatsgerichtshof eine positive Entscheidung für die österreichische Justiz wieder gekippt.

Hausdurchsuchungen bei Treuhänder

Der Treuhänder ist als ehemaliger Meinl-European-Land-Manager einer der Beschuldigten bei den Ermittlungen rund um die umstrittenen Zertifikatsrückkäufe der Meinl-Bank. Außerdem war der Schweizer auch als Treuhänder für Ex-Finanzminister Grasser aktiv. Das brachte ihn doppelt ins Visier der österreichischen Staatsanwaltschaft. Im April des Vorjahres fanden deshalb Hausdurchsuchungen in beiden Fällen, an den Firmensitzen des Mannes in der Schweiz und in Liechtenstein statt. Seither wartet die österreichische Justiz auf die beschlagnahmten Unterlagen.

Kritik an langer Ermittlungsdauer

Denn sowohl in Liechtenstein als auch in der Schweiz wird jedes nur denkbare Rechtsmittel gegen das österreichische Rechtshilfeverfahren ausgeschöpft. „Völlig zu Recht“, argumentieren Rechtsvertreter des Schweizers: „Denn als Treuhänder muss er alle rechtlichen Möglichkeiten auch im Interesse seiner Klienten nutzen.“ Für die Ermittler in Sachen BUWOG und Meinl hingegen sind die Verfahren eine extrem zähe Sache. Denn unterdessen beklagen die Beschuldigten in der Meinl-Affäre ebenso wie der Ex-Finanzminister bei jeder sich bietenden Gelegenheit die lange Ermittlungsdauer.

Grasser hat erst kürzlich einen weiteren Einstellungsantrag gegen sein Verfahren einbringen lassen. Kaum ein anderes Rechtshilfeersuchen ist so mühsam, heißt es etwa bei der Staatsanwaltschaft Wien, die mit den Meinl-Ermittlungen befasst ist. Dabei gab es gerade im Fall Meinl Hoffnung bei der Rechtshilfe: Im vergangenen Herbst hatte der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein grünes Licht für Österreichs Rechtshilfeersuchen gegeben.

Zahlreiche Gerichte bemüht

Doch in Liechtenstein gibt es nach einer OGH-Entscheidung noch die Möglichkeit, sich an den Staatsgerichtshof zu wenden. Der hat vor kurzen den positiven OGH-Beschluss, wieder gekippt - und aus formalen Gründen an den OGH zurückverwiesen. Keine besonders rechtshilfefreundliche Entscheidung, kommentieren Justizinsider in Liechtenstein und Wien den Beschluss des Staatsgerichtshofes. Nun wird in Wien befürchtet, dass auch im Fall BUWOG noch weitere Verzögerungen drohen.

Denn hier hat der Liechtensteiner OGH vor kurzem ebenfalls entschieden, dass die Akten an Österreich übergeben werden dürfen. Fix ist nun: Auch gegen diese Entscheidung hat Grassers Treuhänder nun Beschwerde beim Staatsgerichtshof in Vaduz eingelegt.

Publiziert am 02.06.2012