VfGH verhandelt über Obsorge und Bettelverbot
Heute beginnt die dreiwöchige Sommersession des Verfassungsgerichtshofs (VfGH). Es geht u. a. um Bettelverbote, die Obsorge für uneheliche Kinder und das Offenhalten von Geschäften am Sonntag.
Zu letztem Punkt haben mehrere Händler eine Klage eingebracht. Thema Obsorge, Patchworkfamilien betreffend: Mit der Obsorge für uneheliche Kinder ist die Mutter allein betraut, heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eine Benachteiligung für Väter, befand schon der Europäische Gerichtshof. Das Landesgericht für Zivilrechtssachen in Wien ersucht nun den VfGH, diese Regelung offiziell aufzuheben. Thema Bettelverbot: Hier geht es um insgesamt fünf Bundesländer.
Publiziert am 11.06.2012