Jahresmitte bringt ein Mehr an Transparenz
Zur Halbzeit im Jahr 2012 treten einige Gesetze in Kraft. Hervorzuheben ist vor allem das „Mehr“ an Transparenz, das sie in die Parteikassen bringen werden. Auf Bundesebene wurde noch rasch das neue Transparenzpaket beschlossen - hier treten allerdings nicht alle Maßnahmen schon per 1. Juli in Kraft - und in der Volksanwaltschaft ist künftig der neue Menschenrechtsbeirat angesiedelt.
Wohl am bedeutendsten sind die neuen Transparenzbestimmungen für Parteien: Sie müssen künftig jährlich offenlegen, von wem sie Spenden über 3.500 Euro sowie Sponsoringbeiträge über 12.000 Euro bekommen. Die Einnahmen von Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden dabei zusammengezählt.
Keine Wahlkampfkostenrückerstattung
Zur Offenlegung verpflichtet sind auch einzelne Kandidaten und Abgeordnete sowie Kandidaten für die Bundespräsidentenwahl. Wahlkampfkosten werden mit sieben Millionen Euro je Partei begrenzt. Die ersten Spendenlisten nach den neuen Regeln müssen bis 30. September 2013 veröffentlicht werden und Angaben über das zweite Halbjahr 2012 enthalten. Versüßt wird den Parteien die Verpflichtung zur Transparenz mit einer deutlichen Anhebung der Parteienförderung des Bundes von rund 15,3 auf 29,1 Mio. Euro jährlich. Im Gegenzug wird die Wahlkampfkostenrückerstattung nach Nationalratswahlen (rund 14 Mio. Euro) gestrichen.
Neues Medientransparenzgesetz gilt
Ebenfalls mehr Information für die Öffentlichkeit bringt das ab 1. Juli geltende Medientransparenzgesetz für Inserate der öffentlichen Hand. Rund 5.600 Unternehmen bzw. Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofs unterliegen, müssen nun Werbeaufträge im Fernsehen, Radio, in Zeitungen oder auch im Internet quartalsweise an die KommAustria melden.
Darüber hinaus ist künftig auch geregelt, wie Inserate von Regierungsstellen gestaltet werden dürfen. Sie dürfen demnach nur Sachinformationen enthalten, die zur „Deckung eines konkreten und aktuellen Informationsbedürfnisses der Allgemeinheit dienen oder sonst einen feststellbaren potenziellen Nutzen für den Adressatenkreis“ vermitteln. Imagepflege ist damit tabu.
Mehr Förderungen für Ökostrom
Neuerungen treten auch im Bereich der Wirtschaft in Kraft. So ist nun der zweite Teil des neuen Ökostromgesetzes wirksam. Die jährliche Fördersumme für neue Anlagen wird damit auf 50 Mio. Euro mehr als verdoppelt. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch bis 2020 auf 85 Prozent zu steigern.
Parteien rüsten sich für Nationalratswahl 2013
Die Parteien rüsten sich schon argumentativ für die nächsten Nationalratswahlen. Sie versuchen sich bereits jetzt zu positionieren, etwa bei Themen wie Bildung und Familie. Die Regierungsparteien agieren noch vorsichtig, die Opposition setzt schon klarere Signale, sagen Politikwissenschaftler.
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Publiziert am 30.06.2012