Frankreich muss Zeugen Jehovas 4,6 Mio. Euro zahlen

Frankreich muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) den Zeugen Jehovas Steuern in Höhe von fast 4,6 Millionen Euro zurückerstatten. Dieses Urteil von heute betraf nur die Höhe der Summe.

Der EGMR hatte bereits im Juni 2011 befunden, dass die Regierung in Paris diese Steuern auf Spenden zwischen 1993 und 1996 unzulässig eingeholt hatte, ohne klare Rechtsgrundlage. Er stellte eine Verletzung der Religionsfreiheit fest.

Die strittige Steuer sei so hoch gewesen, dass sie die Existenz der Glaubensgemeinschaft gefährdet habe, sagten die Richter damals. Eine gütliche Einigung zwischen den Parteien war gescheitert, daher der jetzige Richterspruch. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.

Publiziert am 05.07.2012