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Auch 150.000 Euro Geldstrafe
Das jetzige Strafausmaß liegt auch unter der Grenze von zwölf Monaten, mit der ein automatischer Amtsverlust verbunden wäre. Einen Rücktritt hatte Scheuch bis zur Rechtskräftigkeit des Urteils ausgeschlossen. Der FPK-Politiker war in dem Fall bereits im Vorjahr in Klagenfurt zu 18 Monaten teilbedingter Haft, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden. Dieses Urteil wurde allerdings wegen eines Formalfehlers aufgehoben.
Scheuch geht in Berufung
Man werde gegen das erstinstanzliche Urteil in Berufung gehen, so Scheuch in einer Aussendung nach der Urteilsverkündung am Freitag. Der Fall wird somit wieder das Oberlandesgericht Graz beschäftigen. „Darüber hinaus gibt es derzeit zu einem nicht rechtskräftigen Urteil und vor einer schriftlichen Urteilsausfertigung keinen weiteren Kommentar von meiner Seite“, so Scheuch zum Ausgang des Prozesses weiter.
APA/Gert EggenbergerDie Grünen fordern Scheuchs RücktrittDie Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Er soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet.
APA/Gert EggenbergerScheuch auf der AnklagebankRichterin: „Zweifelsfrei ableitbar“
Richterin Michaela Sanin bezeichnete den Schuldspruch für Scheuch am Freitag als „zweifelsfrei ableitbar“. Er basiere auf dem hörbaren Inhalt des auf Tonband aufgezeichneten Gesprächs. Anders als im ersten Prozessdurchlauf machte Sanin für den Schuldspruch nicht die in Aussicht gestellte parteiliche Stellungnahme bei der Staatsbürgerschaft, sondern bei der möglichen Förderungsvergabe durch das Land verantwortlich.
Das Strafmaß - sieben Monate bedingte Haft und eine unbedingte Geldstrafe von 150.000 Euro - sagte die Richterin wie folgt: „Den entscheidenden Hinweis lieferte der Angeklagte selbst. Im Gespräch sagte er, er werde seine Meinung in der Landesregierung kundtun, das könne man dann im Protokoll lesen. Deutlicher geht es wohl kaum.“ Scheuch wolle seine Meinung kundtun - das sei ein Amtsgeschäft - und im Konnex dazu habe der Angeklagte eine Spende für seine Partei das BZÖ gefordert.
„Vertrauen der Bürger erschüttert“
Eine unbedingte Freiheitsstrafe habe sie nicht verhängt, weil von der modifizierten Anklage nur ein Teilaspekt übrig geblieben sei und Scheuch keine pflichtwidrige Ausübung des Amtsgeschäfts in Aussicht gestellt hatte. Eine unbedingte Geldstrafe gab es, weil durch so ein Verhalten das Vertrauen der Bürger in die Amtsträger erschüttert werde. Formal wirkten die mehrfache Überschreitung der Qualifizierung von 3.000 Euro erschwerend, Scheuchs Unbescholtenheit sowie die lange Verfahrensdauer mildernd.
Entgegen verschiedener Spekulationen blieben Scheuch und sein Verteidigerduo Dieter Böhmdorfer und Rüdiger Schender bei der vom ersten Prozess bekannten Verteidigungslinie. Scheuch bestreitet zwar nicht, das Gespräch mit dem Mittelsmann geführt zu haben, einen Korruptionsparagrafen sehen er und die Verteidiger damit aber nicht erfüllt. Böhmdorfer sagte, sein Mandant habe bei Staatsbürgerschaften „nicht einmal eine abstrakte Kompetenz“.
Scheuch wollte Geld für seine Partei
Auf dem Tonband höre man Scheuch sagen, dass man mit einer Investition „Hausnummer fünf Millionen Euro“ zwanzig Millionen bewegen könne. Damit seien öffentliche Förderungen gemeint, bestätigte im Zeugenstand auch der Mann, der das Gespräch mit Scheuch geführt und eine Tonbandaufnahme davon angefertigt hatte.
In dem inkriminierten Gespräch sei es ursprünglich um den in Geldnöten steckenden Fußballverein SK Austria Kärnten gegangen, sagten Scheuch und der Mittelsmann unisono. Ein potenzieller russischer Investor sollte nämlich auch diesem aus der Bedrängnis helfen - mit einer Spende von 500.000 Euro.
Als er das gehört habe, hätte er sich auch Geld für die Partei gewünscht, sagte Scheuch zur Richterin: „Es wäre als Parteiobmann schon fast grob fahrlässig, wenn man bei so jemandem, der dem Fußballverein 500.000 Euro gibt, nicht auch Geld für die Partei ins Spiel bringt.“
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Publiziert am 06.07.2012