Finnland will „Sexkauf“ verbieten
Die finnische Justizministerin Anna-Maja Henriksson will den Erwerb sexueller Dienstleistungen unter Strafe stellen. Mit der Arbeit an einer entsprechenden Gesetzesreform könne nach der Sommerpause begonnen werden, sagte sie der Tageszeitung „Helsingin Sanomat“. Derzeit ist „Sexkauf“ nur verboten, wenn es sich bei den Prostituierten um Opfer von Zuhälterei und Menschenhandel oder Minderjährige handelt.
Nach Meinung der Justizministerin wird Menschenhandel durch das bestehende Gesetz nicht vorgebeugt. Es sei in der Praxis sehr schwierig, Freiern nachzuweisen, sie hätten gewusst, dass die Prostituierten Opfer von Menschenhandel gewesen seien, sagte Henriksson der Zeitung. Erst im Juni hatte das Oberste Gericht einen Mann mangels Beweisen von der Anklage des „Sexkaufs“ freigesprochen.
„Finnland ist ein Land geworden, in dem sich Menschenhandel lohnt. Prostitution und Menschenhandel gehen Hand in Hand, auch wenn Prostitution nicht immer mit Menschenhandel verknüpft ist“, sagte die Ministerin. Im Herbst will sie auf einem Seminar mit Vertretern der Polizei, der Justiz und von Verbänden über eine eventuelle Gesetzesänderung beraten.
Publiziert am 20.07.2012