OGH: Republik haftet für AMIS-Anlegerschäden
Sieben Jahre nach der Pleite des Finanzdienstleisters AMIS hat der Oberste Gerichtshof (OGH) nun endgültig die Amtshaftung der Republik Österreich für Anlegerschäden aus der Causa festgestellt. Laut dem der APA vorliegenden OGH-Urteil haftet die Republik für Schäden, die nach dem 1. Jänner 2002 entstanden sind und nicht durch andere Quellen abgedeckt werden können.
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Publiziert am 26.07.2012