Ermittlung gegen Strauss-Kahn wegen Aktenfälschung

Der ehemalige Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF), der französische Sozialist Dominique Strauss-Kahn, steht nach Angaben der Tageszeitung „Nice-Matin“ erneut im Mittelpunkt von Ermittlungen. Demnach soll ein Bürger aus Cannes wegen Aktenfälschung im Zusammenhang mit dem Schuldenerlass für die Republik Kongo Anzeige erstattet haben.

Die Ermittlungen, die bereits seit Ende Mai laufen, werden von der Staatsanwaltschaft im südostfranzösischen Grasse geleitet.

„Um mein Unternehmen gebracht“

Bei dem Kläger handelt es sich um den Unternehmer Serge Berrebi. Er wirft dem IWF vor, Dokumente gefälscht zu haben, die einen Schuldenerlass für die Republik Kongo vorgesehen hatten. Dieser Teilerlass betraf offenbar auch Schulden, die der südwestafrikanische Staat bei Berrebis Firma hatte.

Mit der Begründung, er sei „um sein Unternehmen gebracht“ worden, klagt der Franzose nun mehrere Millionen Euro ein. Wie die Nachrichtenagentur AFP berichtete, kämpft Berrebi bereits seit 25 Jahren für sein Recht.

Die Republik Kongo zählt laut IWF und Weltbank zu den „hoch verschuldeten, armen Ländern“ (highly indebted poor countries, HIPC). Im Rahmen der HIPC-Initiative soll die Schuldenlast der Entwicklungsländer durch einen Teilerlass auf ein tragfähiges Niveau verringert werden. Dem Kongo wurden so 2010 rund 1,9 Mrd. Dollar (1,54 Mrd. Euro) erlassen.

Sexskandal brachte Strauss-Kahn zu Fall

Nach Angaben von „Nice-Matin“ hatte Berrebi bereits am 21. Oktober 2011 Anzeige bei der Pariser Staatsanwaltschaft erstattet. Die Akte wurde demnach am 6. Dezember nach Grasse weitergeleitet. Am 11. Juli dieses Jahres wurde der Kläger dann von der Gerichtspolizei in Marseille angehört.

Strauss-Kahn musste vor gut einem Jahr als IWF-Chef zurücktreten, nachdem er wegen Vergewaltigung angeklagt wurde. Ein Zimmermädchen beschuldigte den 63-Jährigen, sie in einem New Yorker Luxushotel zum Oralsex gezwungen zu haben. Ein Strafprozess wurde im vergangenen Jahr fallengelassen, da die New Yorker Staatsanwaltschaft Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Hotelangestellten hatte. Ein Zivilverfahren läuft aber noch.

Publiziert am 28.07.2012