Diskussion über Liveticker bei Testamentsprozess

Bei der Urteilsverkündung im Testamentsprozess hat Richter Andreas Posch die Berichterstattung kritisiert. Zeugen hätten durch einen Liveticker vorab gewusst, was sie gefragt werden. Er forderte vom Justizministerium, solche Liveberichte per Gesetz zu untersagen. Das Ministerium winkt ab.

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Sechs Berufungen

Für die Staatsanwaltschaft sind die Strafen im Testamentsfälscherprozess zu mild. Staatsanwalt Andreas Pechatschek meldete gegen alle sechs Urteile, die am Dienstag verkündet wurden, Berufung an.

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Publiziert am 02.08.2012