Unzulässige Gebühr für Widerruf von SMS-Werbung
Hat man einem Unternehmen die Zustimmung für Werbezusendungen via E-Mail oder SMS gegeben, so kann man diese Zustimmung laut Telekommunikationsgesetz auch jederzeit widerrufen. Dass dafür nichts verrechnet werden darf, dürfte sich allerdings nicht bis zu allen Unternehmen herumgesprochen haben.
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Publiziert am 04.08.2012