Pussy Riot lassen Namen als Marke schützen

Die mit ihrem schrillen Protest gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin bekanntgewordene Punkband Pussy Riot lässt ihren Namen als Markenzeichen schützen. Leider gebe es Menschen, die den Namen für ihre dubiosen Projekte nutzen oder der Gruppe schaden wollten, sagte Anwalt Mark Fejgin heute der Agentur Interfax.

Drei der schätzungsweise 20 Mitglieder von Pussy Riot müssen wegen des Punkgebets in einer Moskauer Kirche je zwei Jahre Haft verbüßen. Die Website des Gerichts, das die Frauen am Freitag verurteilt hatte, wurde kurzzeitig von Sympathisanten der Band lahmgelegt.

Neuer Schlag gegen Pussy Riot

Die russische Justiz nimmt nun zwei weitere Mitglieder der Band ins Visier. Gestern wurden sie, gemeinsam mit möglichen Unterstützern, offiziell zur Fahndung ausgeschrieben.

Dass auch sie auf keine Gnade zu hoffen brauchen, machte die Polizei gleich klar. Während Moskau zudem weiterhin Vorwürfe wegen des Pussy-Riot-Urteils vom Freitag brüsk zurückweist, demonstrieren die verurteilten Musikerinnen, dass ihr Widerstandswille ungebrochen ist.

Mehr dazu in Außenminister verteidigt Urteil

Protest gegen Pussy-Riot-Urteil in Alpbach

Die Verurteilung der Musikerinnen führte auch in Tirol zu Protesten. Am Rande des Europäischen Forums Alpbach versammelten sich gestern Abend junge Forumsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu einer Protestaktion.

Mehr dazu in oesterreich.ORF.at

Botschafter verteidigt Urteil

Der russische Botschafter in Österreich, Sergej J. Netschajew, verteidigte das Urteil gegen Pussy Riot und kritisierte Teile der darüber geführten öffentlichen Debatte und medialen Berichterstattung als „verzerrt“. In einer der APA übermittelten Stellungnahme erklärte der Botschafter, die gegen die drei jungen Frauen verhängte zweijährige Haftstrafe sei „durchaus mit einer eventuellen Strafe für einen solchen Tatbestand in anderen europäischen Ländern vergleichbar“.

Auch in Österreich werde „das Treiben eines Unfugs im Gotteshaus oder Gotteslästerung strafrechtlich verfolgt und mit einer Freiheitsstrafe verfolgt“, meinte Netschajew, außerdem hätten die Verurteilten schließlich die Möglichkeit der Berufung.

Publiziert am 21.08.2012