RH-Bericht: Pensionshärtefonds soll aufgelöst werden

Nicht gerade zufrieden zeigt sich der Rechnungshof (RH) mit dem Härteausgleichsfonds in der Pensionsversicherung, einem Instrument, mit dem die Pensionsverluste durch die schwarz-blauen Pensionsreformen eingedämmt werden sollten.

In einem aktuellen Bericht kritisieren die Prüfer nicht immer gerechte Vergabeprinzipien, ineffiziente Administration und dass der Fonds noch immer nicht aufgelöst ist, obwohl die Antragsfrist bereits 2009 abgelaufen war und die letzte Zuwendung 2010 gewährt wurde.

Fonds für Niedrigpensionen

Der Härteausgleichsfonds sollte ab dem Jahr 2004 besondere Härten durch die „Pensionssicherungsreform“ mittels Einmalzahlungen zwischen 400 und 1.500 Euro ausgleichen, wovon letztlich mehr als 5.500 Personen profitierten. Zudem flossen Gelder an Frauen, die am Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg beteiligt waren. 47.556 Personen aus dieser Gruppe erhielten eine Zuwendung von jeweils 300 Euro.

Bezieher von Hacklerpensionen bevorzugt?

Was die Richtlinien des Sozialministeriums angeht, kritisierte der Rechnungshof, dass Bezieher einer Hacklerpension bevorzugt worden seien. Zudem wurde angemerkt, dass es je nach Datum der Entscheidung über Anträge aus der gleichen Personengruppe zu Ungleichbehandlungen gekommen sei.

Ferner hielten es die Prüfer nicht für sinnvoll, dass die Administration vom Bundessozialamt übernommen wurde, obwohl der Großteil der erforderlichen Daten bereits bei den Pensionsversicherungsträgern vorhanden war, diese letztlich aber nur in die Vorarbeiten einbezogen worden seien.

Merkwürdig erschien dem Rechnungshof die Medienkampagne für die Zuwendungen an die Nachkriegsfrauen. Mehr als 207.000 Euro wurden für regionale Inserate verwendet, wovon nicht weniger als 43 Prozent an die Steiermark gingen.