Themenüberblick

Richtlinie wird evaluiert

In der Debatte über die elektronische Fußfessel auch für Sexualstraftäter will Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) nun den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen lassen. Sie werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall eines ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommen hatte, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte sie Donnerstagabend in der ZIB2.

Im konkreten Fall geht es um einen ehemaligen Hundetrainer, der wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten hatte. Aufgrund einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Linz darf der 51-Jährige den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronisch überwachten Hausarrest verbringen.

Gänzliche Ausschließung unwahrscheinlich

Skeptisch zeigte sich Karl bezüglich der Forderungen, Sexualstraftäter von der Fußfessel generell auszunehmen. Eine derartige Maßnahme wäre nicht verfassungskonform (wegen des Gleichheitsgrundsatzes). Karl verwies darauf, dass das Modell der Fußfessel derzeit evaluiert werde, im Herbst soll ein Ergebnis vorliegen. Sie habe jetzt den Auftrag erteilt, dass die Evaluierung erweitert wird - und zwar um den Aspekt „Verschärfungen bei der Gewährung von Fußfesseln an Sexualstraftäter“.

Von den Experten erwarte sie sich nun Vorschläge, die verfassungskonform sind, etwa, wie man Opfer besser in die Entscheidungsfindung einbauen könnte. Karl kann sich etwa ein Anhörungsrecht vorstellen. Die Vorschläge der Experten sollen dann auch auf parlamentarischer Ebene diskutiert werden, so die Ministerin. Grundsätzlich habe sich das Modell der Fußfessel aber bewährt, betonte Karl.

SPÖ fordert Gesetzesreform

Davor hatte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim laut einer Vorabmeldung der Zeitung „Österreich“ in einem Interview eine Reform der gesetzlichen Voraussetzungen für die Vergabe von Fußfesseln verlangt. „Fußfesseln bei Gewaltdelikten im Sexualbereich müssen die Ausnahme und nicht die Regel sein“, sagte Jarolim im Gespräch mit der APA. Er forderte, dass die Interessen des Opfers in den Vordergrund gestellt werden. „Das Opferschutzinteresse ist absolut zu erfüllen“, erst wenn das sichergestellt sei, solle überprüft werden, ob potenzielle Fußfesselkandidaten die übrigen Auflagen für den elektronischen Hausarrest erfüllen.

„Unverständlicher Justizskandal“

Massive Kritik kam auch von FPÖ, FPK und BZÖ. „Es ist ungeheuerlich, wie diese Justizministerin Opfer von Sexualverbrechen verhöhnt“, empörte sich die freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dagmar Belakowitsch-Jenewein. Für den stellvertretenden FPK-Obmann Christian Ragger „ist etwas faul in unserem Rechtsstaat, wenn ein Vergewaltiger seine Haftstrafe in der milden Form eines elektronisch überwachten Hausarrestes abbüßen darf“. BZÖ-Justizsprecher Gerald Grosz ortete „einen wirklichen und unverständlichen Justizskandal“.

Opferhilfeverein fordert Anhörungsrecht

Rosa Logar, Obfrau des im Bereich der Opferhilfe tätigen Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF), hält die Fußfesselregelung in diesem Fall für „nicht adäquat“. Opfer von sexueller Gewalt legten nicht immer Wert auf besonders strenge Strafen für die Täter, es gehe ihnen in gerichtlichen Verfahren grundsätzlich darum, „dass klar wird, dass ihnen Unrecht geschehen ist und dass dies Konsequenzen hat“, betonte Logar.

Nicht immer müssten das „rein repressive Sanktionen“ sein: „Es gibt ja mehr Möglichkeiten, als dass jemand nur im Gefängnis sitzt bei Wasser und Brot.“ Die Gerichte könnten Weisungen erteilen, Therapien und Bewährungshilfe anordnen und konkrete Maßnahmen zum Schutz der Betroffenen ergreifen. Wichtig sei jedenfalls, „dass die Opfer von der Justiz ein Stückchen einbezogen werden und ihnen ein Schutzbedürfnis signalisiert wird“. So tritt Logar dafür ein, dass von sexueller Gewalt Betroffenen zukünftig ein Anhörungsrecht zugebilligt wird, wenn ein rechtskräftig verurteilter Täter um eine Fußfessel ansucht.

Flugzettel und Drohanrufe gegen Täter

Der Fall hatte die Wogen im ganzen Land hochgehen lassen. Während das Opfer des ehemaligen Salzburger Hundetrainers gegenüber Medien die Ansicht vertrat, dass der Mann mit der Fußfessel belohnt werde, sprach die Frau des Verurteilten am Donnerstag von „einem Gefängnis zu Hause“. Gegen sie und ihren Mann werde eine Hetze betrieben, sie würden bedroht und erhielten immer wieder anonyme Anrufe, auch in der Nacht, sagte sie im Gespräch mit der APA.

Mittlerweile wurden in der Wohngegend des Ex-Trainers Flugblätter verteilt - mit einem Foto des Ehepaars und der Warnung: „In Ihrer Nähe wohnt ein Kinderschänder, und Sie können ihm jederzeit begegnen.“

NÖ: Fußfessel für Sextäter abgelehnt

Verurteilte Sexualstraftäter erhalten jedoch nicht in allen Fällen eine Fußfessel, wie ein aktuelles Beispiel aus Niederösterreich zeigt: Dort sorgte der Fall eines Familienvaters für Aufsehen, der wegen sexuellen Missbrauchs für ein Jahr ins Gefängnis muss. Vor zwölf Jahren soll der 44-Jährige seinen Neffen sexuell missbraucht haben. Mittlerweile lebt er mit seinen Kindern in einem Haushalt und dürfte seit dem Vorfall nicht mehr rückfällig geworden sein - die Fußfessel wurde bei ihm jedoch abgelehnt - mehr dazu in oesterreich.ORF.at.

Links: