EU „zutiefst enttäuscht“ von Timoschenko-Urteil
Die EU hat die Bestätigung des Urteils gegen die inhaftierte ukrainische Ex-Regierungschefin Julia Timoschenko durch das oberste ukrainische Berufungsgericht „mit Bedauern zur Kenntnis genommen“.
Michael Mann, Sprecher der EU-Außenpolitikbeauftragten Catherine Ashton, sagte heute in Brüssel: „Wir sind zutiefst enttäuscht über die Folgen für die aktuelle Situation, nachdem zwei wichtige Anführer der Opposition nicht zur Parlamentswahl zugelassen sind wegen Gerichtsverfahren, die nicht internationale Standards erfüllten.“
„Selektive Justiz“
Der Sprecher verwies darauf, dass es neben dem Fall Timoschenko auch im August eine neue Verurteilung gegen einen Mitstreiter der Ex-Regierungschefin, den früheren Innenminister Juri Luschtschenko, gegeben habe.
„Wir betonen die Notwendigkeit für die ukrainischen Behörden, konkrete Schritte zu setzen, um systemische Probleme der Justiz anzugehen“, sagte der Sprecher. Insbesondere die „selektive Justiz“ gegen Timoschenko, Luschtschenko und andere müsse abgeschafft werden, und es müsse „verhindert werden, dass solche Fehler wieder vorkommen“.
EU verweigert Abkommen
Die erbitterte Gegnerin des ukrainischen Staatschefs Viktor Janukowitsch war im Oktober wegen Amtsmissbrauchs während ihrer Zeit als Ministerpräsidentin zu einer siebenjährigen Haftstrafe verurteilt worden.
Sie habe als Ministerpräsidentin eigenmächtig ein für die Ukraine nachteiliges Abkommen über Gaslieferungen mit Russland geschlossen, hieß die Begründung. Timoschenko sieht in ihrer Verurteilung einen persönlichen Rachefeldzug Janukowitschs und hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt.
Der Fall Timoschenko belastet auch die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine. Die EU weigert sich wegen des Umgangs der ukrainischen Regierung mit Timoschenko und anderen Oppositionellen, ein fertig ausgehandeltes Assoziierungsabkommen zu unterschreiben.
Publiziert am 29.08.2012