Menschenrechtsrat des Kreml fordert Freiheit für Pussy Riot
Im Fall der Moskauer Punkband Pussy Riot hat der Menschenrechtsrat des Kreml die Freilassung der jeweils zu zwei Jahren Straflagerhaft verurteilten drei Frauen gefordert.
Nach ihrem Protest in einer Kirche gegen Präsident Wladimir Putin seien die Aktivistinnen am 17. August ohne Rechtsgrundlage verurteilt worden, hieß es in einer Erklärung des Gremiums. Das Urteil wegen Rowdytums und der Verletzung religiöser Gefühle sei willkürlich und maßlos überzogen, kritisierten die Menschenrechtler.
Medien berichteten unterdessen heute, dass die Kreml-Partei Geeintes Russland ein Gesetz vorbereite, das Gotteslästerung unter Strafe stelle.
Acht Jahre Straflager für Aktivistin
Auch ein anderes anscheinend politisch motiviertes Urteil erregt zurzeit Aufsehen: Gestern wurde die 28-jährige Taissja Ossipowa wegen Drogenhandels zu acht Jahren Straflager verurteilt - die Anklage hatte nur vier Jahre gefordert. Dabei war zu Jahresbeginn ein Urteil gegen Ossipowa gekippt worden: Der damals amtierende Präsident Dimitri Medwedew hatte die verhängten zehn Jahre für zu hart befunden.
Die Oppositionsbewegung Anderes Russland, der Ossipowa angehört, sieht das Urteil nicht nur „politisch motiviert“, sondern auch als „Racheakt“ - schließlich hatte sich Ossipowa stets geweigert, gegen ihren Mann, einen führenden Oppositionellen, auszusagen.
Mehr dazu in Mit doppeltem Strafmaß belegt
Publiziert am 29.08.2012