Causa Strasser: Anklage nun rechtswirksam

Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen Ex-Innenminister Ernst Strasser (ÖVP) ist rechtswirksam. Das habe der Sprecher des Landesgerichts für Strafsachen Wien, Christian Gneist, bestätigt, berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“ (Onlineausgabe) gestern.

Gegen den Ex-ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament wird damit in der Lobbyingaffäre Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben. Einen Termin für den Prozessauftakt gibt es noch nicht, er soll aber noch heuer starten, sagt Gneist. Dem aus der ÖVP ausgetretenen Strasser drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Haft.

Strasser war Ende 2010/Anfang 2011 zwei als Lobbyisten getarnten Journalisten in die Falle gegangen: In dem auf Video aufgezeichneten Gespräch hatte er ihnen angeboten, für 100.000 Euro die Gesetzgebung im EU-Parlament zu beeinflussen. Strasser weist bis heute alle Vorwürfe zurück. Er sei nicht ein Lobbyist, sondern ein Aufdecker gewesen. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Publiziert am 29.08.2012