Meinl Bank klagt Gerichtssachverständigen

Die mit strafrechtlichen Ermittlungen der Justiz konfrontierte Meinl Bank hat den Druck auf die heimische Justiz erhöht und den mittlerweile bereits dritten Gerichtssachverständigen Martin Geyer mit einer Zivilklage eingedeckt.

Die Klage diene der „Sicherstellung der rechtlichen Gegebenheiten“, bestätigte Meinl-Bank-Sprecher Thomas Huemer gegenüber der APA einen entsprechenden Bericht in der aktuellen Ausgabe des Wirtschaftsmagazin „Format“. Konkret geht es darum, dass die Bank Auskunft über die Höhe des Versicherungsschutzes von Geyer und den Namen der Versicherung haben will. Der Streitwert liegt bei 100.000 Euro.

Achttägige Frist für Gutachter

Zusätzlich zur Zivilklage habe die Bank auch einen „Einspruch wegen Rechtsverletzung“ eingebracht, schreibt das Magazin. Bereits am 8. August hat die Bank an den im Oktober 2011 von der Staatsanwaltschaft bestellten Gutachter einen Brief geschrieben.

In dem Schreiben, das heute in der „Wiener Zeitung“ in Faksimile abgedruckt ist, fordert die Meinl Bank den Gutachter auf, binnen acht Tagen „die konkrete Höhe des von Ihnen gewählten Versicherungsschutzes im gegenständlichen Verfahren unter Benennung des Versicherers bekanntzugeben“.