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Regelung mit großen Schlupflöchern
Die Bilder gehören zu den brutalsten Eindrücken von Grausamkeiten gegen Tiere: Gefangenen Haien werden auf Fischerbooten die Flossen abgetrennt, dann werden die verstümmelten Körper wie Müll über Bord geworfen. Diese Praxis des „Finning“ trägt dazu bei, dass die Bestände von Fischarten wie dem Weißen Hai, Riesenhai und Walhai gefährdet sind - aus kommerziellen Gründen. Denn Haifischflossensuppe gilt besonders in Asien als Delikatesse.
Opfer der Überfischung
Ein neuer weltweiter Schutzplan auf UNO-Ebene soll helfen, rund um den Globus bedrohte Haiarten zu erhalten. Einbezogen sind sieben Arten: Weißer Hai, Riesenhai und Walhai als besonders gefährdete Fische, daneben Dornhai, Heringshai sowie Lang- und Kurzflossenmako. Laut dem Plan soll auch dem meist unentdeckten Flossenabschneiden auf hoher See begegnet werden, das in vielen Ländern verboten ist. Alle Haie sollen nur noch mit ganzem Körper angelandet werden dürfen.
Der Bestand der Haie hat vor allem wegen Überfischung gelitten. Oft sind Haie auch nur zufälliger Beifang. Neben den Flossen ist ihr Fleisch begehrt, das zu verschiedenen Produkten verarbeitet wird, in Deutschland etwa auch zu „Schillerlocken“. Bestehende Vorkehrungen zum Haischutz etwa über Fischereiregeln und Aktionspläne sind begrenzt, lückenhaft oder unverbindlich. Nach Schätzungen, die auf der Bonner UNO-Konferenz zum Haischutz vorgelegt wurden, werden jährlich zwischen 26 und 73 Millionen Haie getötet und vermarktet.
Erste internationale Vereinbarung
Regierungsdelegierte aus mehr als 50 Ländern verabschiedeten zum Abschluss der Konferenz in Bonn den Schutzplan. Er ist die konkrete Umsetzung eines globalen Schutzabkommens von 2010, das im Rahmen der Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (CMS) entstand. Neben vielen nationalen Regeln, Fischereiabkommen und anderen Artenschutzvorgaben ist es die erste eigene internationale Haischutzvereinbarung.
Dem Abkommen von 2010 traten bisher 25 Länder, darunter auch Deutschland, bei. Für einen wirksamen Schutz sei es ein Manko, dass es nicht bindend sei, sondern nur eine Absichtserklärung, sagte die Vorsitzende der Deutschen Elasmobranchier Gesellschaft (DEG), Heike Zidowitz, der Nachrichtenagentur dpa. Ein ähnliches Defizit weise auch der Schutzplan auf.
Japan und China nicht dabei
Als weiteres Manko gilt, dass wichtige Haifangnationen wie Japan, China, Malaysia und Indonesien beim Abkommen und beim Schutzplan nicht dabei sind und auch in Bonn nicht anwesend waren. Zidowitz, die an der Konferenz als Beobachterin für Nichtregierungsorganisationen (NGO) teilnahm, bewertete den Beschluss daher auch nicht als den Start eines wirksamen Haischutzes: „Der Schutzplan ist nur ein Papiererfolg, weil große Haifangnationen nicht beteiligt sind und auch kein Land zu raschen und konkreten Maßnahmen verpflichtet ist.“
Positiv sei gleichwohl, dass mit dem umfassenden Schutzplan der interne Druck auf die teilnehmenden und auch die übrigen Länder erhöht werde, sagte der Referatsleiter Artenschutz im deutschen Umweltministerium, Gerhard Adams, der dpa. „Der Schutzplan ist ein internationales Signal, dass die Maßnahmen bisher nicht ausreichten.“ Aktuelle Daten zu den Beständen belegen, wie dringlich Handeln wäre. Nach Einschätzung der Weltnaturschutzunion (IUCN) ist etwa ein Viertel aller Haiarten bedroht. Insgesamt ist aber die Datenlage lückenhaft. Entsprechend soll nun durch besseres Monitoring und Informationsaustausch mehr Klarheit gewonnen werden.
Edgar Bauer, dpa
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Publiziert am 28.09.2012